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Kontaktbeschränkungen und Treffen in Bayern ab dem Wochenende – 06.06.2020

Bayern, 06.06.2020 – Der Bund entscheidet, die Länder justieren nach. So ist aktuell die Devise, wenn es um weitere Lockerungen bzgl. des Coronavirus geht. Im jüngsten Bund-Länder-Beschluss heißt es, dass ab dem 6. Juni 2020 theoretisch Treffen von bis zu zehn Personen wieder erlaubt werden können. Doch dabei gilt zu beachten: Jedes Bundesland kann diese Regelung anders umsetzen!

Bundesweit gilt:

„Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 29. Juni 2020 bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen jedoch wieder öffnen – unabhängig von der Verkaufsfläche. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 verboten.

Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen.

Die Länder können Treffen mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Haushalte gestatten.“

*Quelle: Deutsche Bundesregierung*



So ist es nun ab heute, dem 6. Juni 2020, tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wie viele Personen sich in der Öffentlichkeit und auch in privaten Räumen treffen dürfen. Bei Übertritt in andere Bundesländer müssen die dort bestehenden Bestimmungen beachtet werden.

In Bayern sieht es aktuell wie folgt aus:

  • Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bis zum 14. Juni 2020 bestehen. Ein Treffen von bis zu 10 Personen ist somit vorerst nicht gestattet. Für den Zeitpunkt nach dem 14. Juni 2020 wurden noch keine Regelung getroffen.
  • Erlaubt ist, wie bisher, das Treffen im engen Familienkreis oder mit zweitem Hausstand im privaten wie auch im öffentlichen Raum
  • Die Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen ist weiter ein Muss
  • Die Abstandsregelung von 1,5 Meter ist weiterhin einzuhalten

>> Regelungen der anderen Bundesländer können über die Homepage der Bundesregierung und den einzelnen Ländern in Erfahrung gebracht werden <<


Corona-Notbremse in Bayern

Bei wöchentlich über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis greifen regionale Pandemiepläne, mit denen eine neue  Virusausbreitung verhindert werden soll. Damit agiert jede Region zielgerichtet.


  • „Corona-Hotline“ der Staatsregierung : 089/122-220 (täglich 8 bis 18 Uhr) – Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen
  • Corona Information der Stadt Ansbach

Söder erklärt neue Lockerungen in Bayern ab dem 1. Juni 2020


Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung enthält allgemeine Informationen zur Orientierung. Für die Richtigkeit aller Angaben kann keine Gewähr übernommen werden und es können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Stand: 06.06.2020