Katastrophenfall aufgehoben – deutliche Corona-Lockerungen
Ansbach, 4. Juni 2021 – In Bayern wird der Katastrophenfall aufgehoben, daher gibt es
ab Montag, den 7. Juni 2021 deutliche Corona-Lockerungen.
Das ist wieder erlaubt bis zur 100er-Inzidenz:
Kontaktbeschränkungen
Bis zu zehn Personen dürfen sich wieder im Privaten treffen, mit egal wie vielen Haushalten, solange die Inzidenz unter 50 liegt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich allerdings nur Personen aus drei Haushalten sehen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Innengastronomie darf wieder öffnen
Ab Inzidenz 50 gilt eine Testpflicht (Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein). Eine Sperrstunde gilt erst ab 24 Uhr. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften, also Bars und Kneipen, dürfen nicht öffnen. Genauso wie Clubs oder Discos.
Hotellerie & Beherbergung
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus maximal drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich.
Altenheim
Es entfällt die Testpflicht für Besucher bei einer Inzidenz von unter 50
Einzelhandel
wieder geöffnet, die Quadratmeterbeschränkungen (ein Kunde pro zehn Quadratmeter) bleiben allerdings
Click&Meet braucht es nicht mehr.
Sport- und Kultur-Veranstaltungen / Tagungen & Kongresse
unter freiem Himmel sind bis zu 500 Personen erlaubt
Bei einer Inzidenz über 50 mit Testpflicht. Gleiches gilt für Tagungen und Kongresse.
Hochzeiten, Trauerfeiern & Geburtstage („geplante öffentliche und private Veranstaltungen“ / auch Vereinssitzungen)
mit bis zu 100 Personen draußen und 50 Personen in Innenräumen
Bei einer Inzidenz von über 50 sinkt die Zahl auf 50 Gäste draußen und 25 drinnen und es gilt Testpflicht (immer Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt).
Sport
Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können.
Schulen & Kindertagesstätten
Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
Tests an Schulen
inzidenzunabhängig zweimal wöchentlich verpflichtend
Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
Hochschulen
Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand).
Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.