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Kampf gegen Vorurteile

Gemeinsam Wege finden – der Integrationsfachdienst in Ansbach berät Arbeitnehmer mit einer Behinderung genauso wie deren Arbeitgeber. Es sind vor allem Vorurteile wie „Menschen mit Behinderung sind im Arbeitsleben nicht belastbar“, die der Integrationsfachdienst durch Beratung und Unterstützung ausräumen möchte. Zuständig für ganz Mittelfranken berät er Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Des Weiteren werden Menschen mit Behinderung bei der Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen unterstützt. Mit der Außenstelle in Ansbach können seit 2006 Klienten sowohl aus dem Stadtgebiet als auch aus dem Landkreis Ansbach individuelle Unterstützung vor Ort angeboten werden.

Michael Zernentsch vom Integrationsfachdienst (IFD) gGmbH

Als eigenständige gemeinnützige GmbH fokussiert sich der IFD auf Grundlage des SGB IX auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Aus einer Fülle von gesetzlichen Bestimmungen ist es als neutraler Dienstleister die Aufgabe, bürokratische Barrieren zu minimieren und Unterstützungsleistungen einwandfrei zu koordinieren. Dabei ergibt sich für Mittelfranken eine Besonderheit, die sich von anderen Integrationsfachdiensten deutschlandweit unterscheidet. „Leistungen aus einer Hand bedeutet bei uns, dass Arbeitgebern und behinderten Arbeitnehmern der Integrationsberater sowohl in der Vermittlung als auch in der beruflichen Sicherung als ein Ansprechpartner erhalten bleibt“, erklärt der Koordinator der Geschäftsstellen Ansbach und Weißenburg Michael Zernentsch. Für Arbeitgeber werden umfangreiche kostenfreie Angebote bezüglich der Einstellung und Beschäftigung von behinderten Mitarbeitern angeboten. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich.

Leistungen für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen möchten:

  • Information über rechtliche und gesetzliche Bestimmungen
  • Entwicklung spezieller und individueller Lösungsmodelle für den Betrieb
  • Vorauswahl geeigneter Bewerber (u. a. im Hinblick auf Motivation und Belastbarkeit)
  • Abwicklung des Einstellungsverfahrens
  • Abklärung möglicher Förderungen (incl. Verfahrensabwicklung)
  • Dauerhafte und kostenlose betriebsnahe Unterstützung und Nachbetreuung

Leistungen für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen:

  • Fördermittel
  • Technische und behinderungsgerechte Ausstattung und Anpassung der Arbeitsplätze
  • Leistungsschwierigkeiten am Arbeitsplatz
  • Prävention bei Konflikten am Arbeitsplatz, Abmahnungen oder drohender Kündigung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ein persönlicher Berater steht bei der dauerhaften, betriebsnahen Unterstützung und Nachbetreuung in allen Angelegenheiten bezüglich behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. „Es existieren immer noch genügend Vorurteile, gegen die nur Aufklärung und Information helfen“, so Zernentsch weiter. „Trotz Behinderung ist ein Arbeitnehmer belastbar und fähig, die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen. Voraussetzung dafür ist ein passgenauer Arbeitsplatz.“ Dabei können technische Arbeitsplatzausstattungen helfen, die Auswirkungen der Behinderung zu minimieren. Der Integrationsfachdienst berät sie in allen Fragen zur Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen.

Praxisbeispiel: Der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen in einen Beruf
Es riecht nach Holz in der großen Maschinenhalle, Maschinen sägen und es ist sehr laut. An einem großen Fließband, steht Stephan Förster*. Er sortiert Holzleisten nach Länge und Qualität und legt sie aneinandergereiht auf das nächste Förderband. Dieses transportiert die Leisten zum Maschinenführer, der die Holzverleimungsmaschine bedient. Hier werden die Leisten zu Brettern zusammengeleimt. Stephan Förster ist seit Oktober 2011 bei der Firma Münchinger Holz GmbH in Leutershausen beschäftigt. Der Weg dorthin war nicht alltäglich. Aufgrund einer geistigen Behinderung und Störungen der Koordination besuchte er zunächst das Förderzentrum in Herrieden. 2006 schloss er die Förderschule ab und wechselte in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Lebenshilfe nach Feuchtwangen. Nach Abschluss des dortigen Berufsbildungsbereiches arbeitete er auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz in einem kunststoffverarbeitenden Betrieb. Hier entnahm er Autoteile aus den Fertigungsmaschinen und verpackte diese. Das Unternehmen sah sich allerdings auf Grund interner Rahmenbedingungen nicht in der Lage, Stephan Förster in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Ihm wurde zwar eine große Motivation, Sorgfalt und Ausdauer bescheinigt, jedoch bestanden erhebliche Zweifel daran, ob er die notwendigen Prüfungen, die für die Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten erforderlich waren, erfolgreich durchlaufen hätte können.

„Da Stephan Försters Eltern ihm eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zutrauten und an sein Potenzial glaubten, wandten sie sich an unsere Geschäftsstelle in Ansbach“, erzählt Michael Zernentsch. „Wir sprachen zunächst über die möglichen Unterstützungsleistungen sowie die Erwartungen von Stephan Förster. Danach nahmen wir Kontakt mit der Lebenshilfe-WfbM in Feuchtwangen auf und informierten diese über das geplante Vorgehen. In einem dritten Schritt klärten wir die Übernahme der entstehenden Kosten durch den Bezirk Mittelfranken.“ In enger Zusammenarbeit mit der WfbM erarbeitetet der Integrationsdienst mögliche Tätigkeitsfelder, in denen Stephan Förster zunächst eine betriebliche Qualifizierung würde durchlaufen können und an deren Ende er auch Chancen auf eine Anstellung hätte. Durch gezielte Akquise wurde im Juni 2011 eine betriebliche Qualifizierung bei Münchinger Holz GmbH in Leutershausen erreicht. „Die Firma wurde von uns eng begleitet. In den ersten Wochen fand ein Jobcoaching statt, um Stephan Förster die Tätigkeiten nahe zu bringen“, erklärt Zernentsch. „Dabei wurden unter anderem die betrieblichen Abläufe nachbesprochen und die Kommunikation mit den Arbeitskollegen eingeübt und verselbstständigt.“ Die Qualifizierung verlief gut, der Arbeitgeber war sehr zufrieden und bot Stephan Förster ab Oktober 2011 zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag an. Seitdem unterstützt der Integrationsfachdienst ihn im Rahmen der Arbeitsplatzsicherung und steht so auch dem Arbeitgeber bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Stephan Förster ist es gelungen, die ihm vermittelten Handlungskompetenzen am Arbeitsplatz umzusetzen. Er arbeitet sehr engagiert und zur vollsten Zufriedenheit seines Arbeitgebers, so dass er inzwischen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde.

Aufklärung einiger Vorurteile

Schwerbehinderte Menschen sind unkündbar
Schwerbehinderte Menschen haben im Arbeitsleben einen besonderen Kündigungsschutz: Vor einer Kündigung muss die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden. Im Zustimmungsverfahren wird insbesondere geprüft, ob der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit einer vorliegenden Behinderung steht und ob alle Leistungen der begleitenden Hilfe ausgeschöpft wurden, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Besteht das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als sechs Monate, ist keine Zustimmung erforderlich.

Schwerbehinderte Menschen sind nur gering qualifiziert
Studien belegen, dass arbeitslose schwerbehinderte Menschen besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. Darüber hinaus berichten viele Arbeitgeber häufig von überdurchschnittlichem Engagement der behinderten Mitarbeiter.

Schwerbehinderte Menschen sind häufiger krank
Dieses Vorurteil ist ebenfalls statistisch widerlegt. Es gibt hier keinen signifikanten Unterschied.

* = Name von der Redaktion geändert

NETZWERKKONTAKT
Michael Zernentsch
Integrationsfachdienst (IFD) gGmbH | Geschäftsstelle Ansbach
Kannenstraße 3 | 91522 Ansbach
Telefon 0981 / 46 63 30 – 0
info@ifd-ggmbh.de | www.ifd-ggmbh.de

Quelle: Business Lounge Magazin

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