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Hinweise zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Ansbach, 21- Juli 2022 – Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit sind derzeit an vielen Oberflächengewässern (Gräben, Bäche, Teiche) im Landkreis Ansbach niedrige bis sehr niedrige Wasserstände und Durchflussmengen zu verzeichnen. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt. Das Landratsamt Ansbach rät daher eindringlich davon ab, Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs zu entnehmen.

Eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des Gemeingebrauchs, definiert in § 25 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 18 des Bayerischen Wassergesetzes, erlaubnisfrei möglich – etwa zur Viehtränke sowie für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft. Dies gilt allerdings nur, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist. Aufgrund der niedrigen Wasserführung muss derzeit für die Fließgewässer im Landkreis Ansbach aber eine erhebliche Beeinträchtigung durch Wasserentnahmen befürchtet werden.

Deshalb soll vom Abpumpen oder Entnehmen von Wasser mit sonstigen technischen Vorrichtungen im Rahmen des Gemeingebrauchs momentan abgesehen werden.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach