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Gunzenhausen: +++ Erlöschen der Betriebserlaubnis +++

Am Samstag, 04.07.2020 stellten Beamte der PI Gunzenhausen bei einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet fest, dass an einem Pkw die Profiltiefe der Reifen unzureichend war. Eine weitere Überprüfung ergab, dass eine unzulässige Tönungsfolie an der Heckscheibe angebracht war, dass der verbaute Endschalldämpfer und der offene Sportluftfilter nicht ordnungsgemäß durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen wurde. Des Weiteren konnten Manipulationsmerkmale an dem Endschalldämpfer festgestellt werden. Gegen den Fahrer wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen