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Finanzielle Unterstützung für Familien durch Notfall-Kinderzuschlag

Notfall-KiZ richtet sich im Rahmen des Sozialschutz-Pakets an hilfebedürftige Familien

Ansabch, 03.04.2020 – Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“).

Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie …

  • Kurzarbeitergeld erhalten,
  • selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.

Wichtig: Wenn Sie den Kinderzuschlag im Laufe des Aprils beantragen, dann können Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen noch für den ganzen Monat April rückwirkend diese Leistung erhalten.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf den Notfall-KiZ bevorzugt online. Alternativ können Sie den Papier-Antrag ausfüllen und an Ihre Familienkasse schicken. Alle nötigen Unterlagen (Merkblätter, Formulare und Anträge) finden Sie auf der Seite der Familienkasse unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz .