Feuerbrand erfordert sofortige Schnittmaßnahmen
Ansbach, 30. August 2022 – Aufgrund eines vermehrten Befalls mit Feuerbrand müssen betroffene Gehölze entlang von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in den kommenden Wochen zurückgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden.
Durchgeführt werden die Maßnahmen vom Staatlichen Bauamt Ansbach, das für den Unterhalt der Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis und der Stadt Ansbach zuständig ist, sowie vom Landratsamt Ansbach, das für den Unterhalt der Kreisstraßen zuständig ist.
Der Feuerbrand, eine durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Gehölzerkrankung, stellt eine große Gefahr für Kernobst und andere Gehölzarten dar. Die Bekämpfung soll dem Schutz von landschaftsbildprägenden Streuobstwiesen sowie Baumschulen, öffentlichem und privatem Grün dienen. Auch vor den Gehölzflächen entlang von Straßen macht der Feuerbrand nicht halt. Vor allem Weißdorn in den straßenbegleitenden Heckenriegeln kann von der Krankheit betroffen sein. Um eine Verbreitung bestmöglich zu vermeiden, müssen die betroffenen Gehölze je nach Befallsdruck sofort zurückgeschnitten oder auf Stock gesetzt und anschließend verbrannt werden. Daher ist der Eingriff außerhalb der regulären Schnittsaison notwendig.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach