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Feuchtwangen + Ansbach: +++ Verkehrsdelikte +++

Aurach: In der Nacht zum Freitag, 04.09.2020 gegen 01:15 Uhr, kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung auf der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 39-jährigen Franzosen und sein Auto. Dabei stellten die Ordnungshüter fest, dass die französischen Kennzeichen am Fahrzeug nicht gestempelt waren. Der Fahrer hatte den Pkw in Berlin gekauft und zur Überführung in sein Heimatland kurzerhand diese Nummernschilder angebracht.

Schnelldorf: Am Freitagabend, 04.09.2020 gegen 18:30 Uhr, fiel Beamten der Verkehrspolizei Ansbach im
Rahmen der Schleierfahndung auf der Bundesautobahn A 6, nahe der Anschlussstelle Schnelldorf, ein Pkw auf, dessen Nummernschilder aus dem Landkreis Straubing – Bogen keinen Zulassungsstempel hatten. Am Steuer saß ein 34-jähriger Kameruner, der in Frankreich wohnt. Er gab an, das Auto heute gekauft zu haben und nun auf dem Weg nach Hause zu sein. Die Beiden sehen nun jeweils einem Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch sowie weiterer Verkehrsdelikte entgegen. Von ihnen deshalb wurden dreistellige Beträge als Sicherheit einbehalten.

Ansbach: Am Freitagabend, 04.09.2020 gegen 20:25 Uhr, stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei an der Anschlussstelle „Ansbach“ der Bundesautobahn A 6 einen 35-jährigen Pkw-Fahrer aus Rumänien. Der Anhänger an seinem Auto war nicht zugelassen und nicht versichert. Deshalb wurde
ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
eingeleitet. Für das eingeleitete Strafverfahren musste er einen mittleren dreistelligen Betrag als Sicherheit hinterlegen, weil er im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz hat.

Aurach: Bei der Kontrolle eines 24-jährigen Pkw-Fahrers aus Ungarn durch eine Zivilstreife der
Verkehrspolizei Ansbach an der Anschlussstelle „Aurach“ der Bundesautobahn A 6 in der Nacht zum
Samstag, 05.09.2020 gegen 00:40 Uhr, händigte dieser den Ordnungshütern einen serbischen Führerschein aus. Da der Mann jedoch seit mehr als zwölf Monaten einen festen Wohnsitz im benachbarten Baden-Württemberg hat, wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach