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Erste spürbare Lockerungen ab 6. Mai 2020 in Bayern

Bayern, 05.05.2020 – Nach der Kabinettssitzung am heutigen Dienstag, den 5. Mai 2020, spricht Markus Söder über das weitere Vorgehen für den nächsten Monat und Pfingsten in Bayern.

Generell wird es schrittweise und vorsichtige Lockerung geben, langsamer aber als in anderen Bundesländern.

Ab morgen, 6. Mai 2020:

  • „Ausgangsbeschränkung“ wird zur „Kontaktbeschränkung“, d. h.:
    • Abstandsgebot von 1,5 m besteht dabei weiter
    • Verwandte dürfen sich aber besuchen, idealerweise draußen und mit Abstand und Mundschutz

Zum Wochenende, den 9. Mai 2020:

  • In Seniorenheimen dürfen schon zum Wochenende wieder Besuchsmöglichkeiten geschaffen werden, allerdings unter Auflagen

Ab Montag, 11. Mai 2020:

  • Größere Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren dürfen unabhängig von der Fläche wieder öffnen. Besondere Schutzmaßnahmen müssen aber weiter sichergestellt werden
  • Öffnung von Schulen, aber langsam: Erst kommen die Abschlussklassen sowie Viertklässler an den Grundschulen.
  • Spielplätze sind wieder geöffnet sowie Zoos, Gärten, Museen, Galerien, Ausstellungen und Bibliotheken
  • Kontaktlose Sportarten wie Tennis Leichtathletik, Golf und Segeln sind wieder erlaubt. Teamsportarten allerdings nicht!

Gastronomie und Hotellerie

  • Schrittweise Öffnung von Gaststätten und Hotels
    • Außenbereiche von Gastronomiebetrieben sowie Biergärten öffnen ab 18. Mai, erlaubt bis 20 Uhr abends
    • Speiselokale im Innenbereich ab 25. Mai, erlaubt bis 22 Uhr abends
    • Hotels zur Übernachtung ab 30. Mai

Schulbetrieb

  • Öffnung von Schulen, aber langsam: Erst kommen die Abschlussklassen sowie Viertklässler an den Grundschulen.
  • Erst nach Pfingsten, also Mitte Juni 2020 soll es ersten Präsenzunterricht für alle Schüler geben
  • Besondere Kinderbetreuungseinrichtungen wie Waldkindergärten und Tagespflege mit bis zu fünf Kinder dürfen ab kommenden Montag schon wieder öffnen
  • Außerdem wird wechselseitige private Kinderbetreuung in festen kleinen Gruppen mit bis zu drei Familien erlaubt
  • Zur Wiederöffnung von Kindergärten und Kitas gibt es noch keine Angaben

Weiterhin bleibt das Verbot von Großveranstaltungen bis einschließlich 31.08.2020 bestehen.

Corona-Notbremse: Bei wöchentlich über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis greifen regionale Pandemiepläne. Das kann eine neue Virusausbreitung eindämmen. Damit agiert jede Region zielgerichtet.


Quelle: Bayern.de