Eingeschränkter Publikumsverkehr der Stadtverwaltung während des Lockdowns wird fortgesetzt
Mit der Verlängerung des Pandemie-bedingten Lockdowns bis 14. Februar 2021 bleibt bei der Stadt Ansbach auch der Publikumsverkehr wie bisher eingeschränkt.
Ziel ist es weiterhin, die geltenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis 14. Februar 2021 in Kraft ist, einzuhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung können grundsätzlich per Telefon und E-Mail erreicht werden.
Soweit für die Erledigung von Anliegen persönliche Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern notwendig sein sollten, bedürfen diese einer vorherigen Terminvereinbarung. Im Bürgerservice im Kulturzentrum am Karlsplatz werden weiterhin Wartemarken ausgegeben.
Die Kontakte und Ansprechpartner für die jeweiligen Fachbereiche finden Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Internetseite oder telefonisch unter 0981/51-0. Solange der Lockdown andauert, ist zudem der Klimaladen e.V. nur telefonisch erreichbar, gleiches gilt für die Geschäftsstelle der Volkshochschule Ansbach.
Quelle: Stadt Ansbach