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Die Existenzsicherung von Unternehmen und Beschäftigten haben oberste Priorität

  • In Ansbach-Weißenburg sind bisher ca. 2.300 Anzeigen zum Kurzarbeitergeld eingegangen
  • Finanzielle Mittel sind ausreichend vorhanden
  • Personelle Aufstockung für die Beratung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld ist erfolgt

Ansbach, 01.04.2020 – „Wir durchleben gerade bewegte Zeiten. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus stellen den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Das Kurzarbeitergeld ist in der aktuellen Lage ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Krise. Es sichert die Beschäftigung und verhindert so, dass Menschen arbeitslos werden. Das Instrument hat sich bereits in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt und deshalb ist es gut, dass so viele Unternehmen jetzt davon Gebrauch machen. Unsere Aufgabe ist es, die Unternehmen und Beschäftigten schnellstmöglich mit der Beratung, der Bearbeitung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zu unterstützen.

Hierbei ist wichtig, dass Betriebe, die Kurzarbeit planen diese zunächst bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen – ohne diese Anzeige kann es später keine Zahlung von Kurzarbeitergeld geben. Wenn dann tatsächlich kurzgearbeitet wird, dann kann der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen. Erst danach haben wir endgültige Daten dazu, wie viele Personen betroffen waren von der Kurzarbeit, in welchen Branchen dies passierte und wie groß der Arbeitsausfall tatsächlich war. Der erste Anhaltspunkt, um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt derzeit abzuschätzen, ist jetzt also die Zahl der Anzeigen, die bei uns eingehen.

Ich gehe davon aus, dass im Agenturbezirk Ansbach-Weißenburg bis Ende der letzten Woche insgesamt 2.300 Anzeigen zu Kurzarbeit vorlagen. Anders als in der Finanzkrise betrifft die aktuelle Krise nahezu alle Branchen. Um diesem Volumen zu begegnen, haben wir schnell reagiert und die Teams, die für die Beratung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld zuständig sind, personell deutlich aufgestockt. Dazu werden Kolleginnen und Kollegen geschult. Eins ist auf jeden Fall sichergestellt: Unternehmen, die einen Anspruch haben, können sicher davon ausgehen, dass das Geld gezahlt wird. Wir empfehlen Arbeitgebern, sich telefonisch unter der 0800 45555 20 zu informieren. Anträge, Erklärvideos, Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld sind außerdem auf unseren neuen Sonderseiten unter www.arbeitsagentur.de eingestellt“, sagt Claudia Wolfinger, die Vorsitzende der Arbeitsagentur Ansbach-Weißenburg.

Quelle: Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg