Die D. Lechner GmbH geht unter den Schutzschirm
Rothenburg o. d. T., 23. Oktober 2023 – Das Amtsgericht Ansbach ordnete mit Beschluss vom 20. Oktober 2023 ein Schutzschirmverfahren für die D. Lechner GmbH an.
Das moderne Verfahren ermöglicht dem Produzenten von Küchenarbeitsplatten und -rückwänden die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unter Vollstreckungsschutz. Dabei bleibt die Geschäftsführung weiter für das operative Geschäft zuständig. „Durch den um unser Unternehmen aufgespannten Schutzschirm, können wir auf die aktuell schwierige Situation am Markt angemessen reagieren. Unter anderem die trübe Verbraucherstimmung und die angespannte Lage in der Baubranche haben uns seit der letzten Krise nicht die nötige Zeit gelassen, uns nachhaltig neu aufzustellen. Mit dem jetzigen Verfahren haben wir die Möglichkeit, die Neuausrichtung und nachhaltige Positionierung unseres Betriebs zu beschleunigen“, sagt Florian Mitzscherlich, Geschäftsführer der D. Lechner GmbH und ergänzt: „Die Geschäftsleitung bedankt sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement, insbesondere bei dem Gesellschafter. Seit Beginn der Übernahme hat er für das Unternehmen überobligatorisch Finanzhilfen geleistet und nur durch sein Engagement konnte das Schutzschirmverfahren ermöglicht werden.“ Erste Maßnahmen sind dabei bereits erfolgreich in die Wege geleitet worden.
Geschäftsbetrieb und Löhne gesichert
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens kann der Geschäftsbetrieb des traditionsreichen Mittelständlers uneingeschränkt fortgeführt werden. Zudem ist die Fortzahlung der Gehälter der 320 Beschäftigten durch das Insolvenzgeld für die Monate Oktober, November und Dezember gesichert. Vom Sanierungsteam des Unternehmens werden daneben mit Hochdruck alle Möglichkeiten geprüft, die eine schnelle und dauerhafte Neuaufstellung erlauben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über die aktuelle Lage bereits auf einer Versammlung informiert. Außerdem steht das Sanierungsteam in engem Austausch mit dem Betriebsrat.
Unterstützung für die D. Lechner GmbH kommt auch von Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei VOIGT SALUS. Er steht dem Betrieb im Verfahren als Generalbevollmächtigter zur Seite und verantwortet alle insolvenzrechtlichen Fragen und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. „Das Schutzschirmverfahren gibt einem Unternehmen die Gelegenheit, sich frühzeitig und vorsorglich zu sanieren – ohne dass die Last einer akuten Krise eine Lösung erschwert. Dass das Gericht den Schutzschirm hier angeordnet hat, zeigt, dass es vom gesunden Kern und der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens überzeugt ist“, erklärt der Generalbevollmächtigte.
Das Amtsgericht Ansbach bestellte Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner als vorläufigen Sachwalter. „Es ist meine Aufgabe, mich mit der Geschäftsführung der D. Lechner GmbH abzustimmen und sie bei ihrem Sanierungsvorhaben im Interesse der Gläubiger zu kontrollieren und zu überwachen. Zudem wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden – mit diesem werde ich ebenfalls eng zusammenarbeiten. Ich sehe bei allen Beteiligten bisher eine große Bereitschaft, an einem Strang zu ziehen. Daher bin ich davon überzeugt, dass eine langfristige Lösung für das Unternehmen sowie seine Gläubiger und Beschäftigten gefunden werden kann“, so der vorläufige Sachwalter.
Marktlage machte Krise unvermeidbar
Das Unternehmen aus Rothenburg ob der Tauber ist ein namhafter und regional tief verwurzelter Spezialist für die Herstellung von maßgefertigten Arbeitsplatten. Mit diesen Produkten werden Möbelhändler und Küchenstudios in der gesamten DACH-Region beliefert. Doch trotz der guten Vernetzung und engen Bindung mit den Kunden hat das Unternehmen zuletzt massive Turbulenzen am Markt erlebt. So gehen die Ursachen der derzeit drohenden Zahlungsunfähigkeit unter anderem auf die veränderten Konsumgewohnheiten nach der Corona-Pandemie zurück. Hinzu kam die Eintrübung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Krieges. Vor allem die massive Inflation und die aktuell hohen Zinsen halten viele Endkunden vom Kauf einer neuen Küche ab. Die Krise der Baubranche kommt als weiterer Faktor hinzu – seit letztem Jahr stagniert der Bereich Neubau. Der Absatz von Küchen ging entsprechend zurück, was auch die D. Lechner GmbH zu spüren bekam: Im Vergleich zum Vorjahr brachen die Aufträge um mehr als 35 Prozent ein.
Die bisherigen Sanierungsmaßnahmen außerhalb des Verfahrens führten in dieser Gemengelage nicht schnell genug zum erhofften Ergebnis. Vor allem, weil die fortgesetzt negative Entwicklung am Markt jeden erreichten Erfolg relativierte. Durch den Antrag auf ein Schutzschirmverfahren am 19. Oktober beim Amtsgericht Ansbach soll der Prozess der Neuaufstellung nun weiter intensiviert werden; die zeitnahe finanzwirtschaftliche Sanierung einer irreversiblen Schieflage zuvorkommen. Als leistungswirtschaftliche Mittel werden dazu vor allem eine stärkere Fokussierung im Rahmen der Kundenbranchen und eine weitere Effektivierung der Produktionsprozesse genutzt. Die in Schweden ansässige Lechner Svenska Holding AB ist von der Krisensituation hierzulande nicht betroffen.
Quelle: Pressemitteilung, D. Lechner GmbH