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Das Bayerische Staatsministerium informiert: Was müssen Betriebe bei einem Hygienekonzept beachten?

Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts

Ansbach, 22.04.2020 – Nach den ersten kleine Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen stellen sich viele Betriebe wohl einige Fragen.

Für diese, die am 27. April 2020 in Bayern wieder öffnen dürfen, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts entwickelt:

–> Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts


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