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Covid-19: Weitere Erleichterungen nach der Kabinettssitzung am 7. Juli

Bayern, 07.07.2020 – In der Kabinettssitzung am heutigen Dienstag, den 07.07.2020, wurden weitere Erleichterungen der Beschränkungen ab dem 8. Juli 2020 bekannt gegeben. Einen Tag zuvor äußerte sich Ministerpräsident Dr. Markus Söder zu den noch geltenden Kontaktbeschränkungen in Bayern.

  • Private Feiern dürfen ab 8. Juli mit mehr Teilnehmern stattfinden: 200 Personen sind bei Veranstaltungen und Versammlungen außen bzw. 100 innen zugelassen
  • Freizeiteinrichtungen im Innenbereich können wieder öffnen: Indoorspielplätze, Innenbereiche von Zoos oder Ähnlichem dürfen auch am 8. Juli 2020 wieder unter der Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen
  • Kontaktsportarten unter Auflagen wieder möglich: Kontaktlose Sportwettkämpfe in geschlossenen Räumen sowie Training von Kontaktsportarten unter Auflagen wieder möglich. Das gilt nun auch für das Fußballtraining. Beim Training von Kampfsportarten dürfen aber die Gruppengröße von fünf Personen nicht überschritten werden
  • Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen zugelassen: Die bislang untersagten Hotelschiffsfahrten dürfen ab dem 8. Juli 2020 wieder loslegen. Hier gelten die entsprechenden Regeln wie in Bus und Bahn.

Bars, Kneipen und Club müssen weiter geschlossen bleiben.

Söder äußert sich zur Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung in Bayern

„Corona bleibt! Es gibt überhaupt keinen Anlass nachzulassen“, so Ministerpräsident Markus Söder. Die Maskenpflicht wird in Bayern somit nicht gelockert. Auch das Abstandhalten ist weiterhin in unserem Bundesland ein wichtiger Faktor zur Eindämmung von Covid-19, erklärt Söder weiter.

Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 19. Juli 2020 verlängert.


Quell: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Juni 2020


Entwicklung von Covid-19 in Stadt und Landkreis Ansbach – KW 27