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Corona: Regelungen erlauben Vereinssport in den städtischen Sporthallen auszuweiten

Ansbach, 14.09.2020 – Die geltenden Regeln ermöglichen der Stadt Ansbach den Vereinssport in den städtischen Sporthallen auszuweiten. Für die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler sowie für Trainerinnen und Trainer, gelten nach wie vor umfangreiche Auflagen für den Spiel- und Trainingsbetrieb. „Wir danken allen Sportlerinnen und Sportlern, für die Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygienemaß-nahmen“, so Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Die Auflagen umfassen unter anderem ein Hygienekon-zept, einen Hygienebeauftragten, sowie eingeschränkte Trainingszeiten (maximal 120 Minuten) und Personenbeschränkungen, abhängig von der Größe der Turnhalle. Erlaubt ist wieder die Nutzung von Umkleiden vor und nach dem Training, ohne Nutzung der Duschen, unter Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske). Ab dem 19. September sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen Zuschauer zugelassen.


Quelle: Stadt Ansbach