„Chinaseuche“ bei Wildkaninchen nachgewiesen – für Menschen, Katzen oder Hunde ungefährlich
Landkreis Ansbach, 04.09.2020 – Die bei Kaninchen vorkommenden Chinaseuche (RHD) ist eine für den Menschen und andere Haustiere völlig ungefährliche Viruserkrankung. Nun wurde die Krankheit bei Wildkaninchen im Bereich Ansbach nachgewiesen.
Bei Kaninchen, wie z.B. Wildkaninchen, „Stallhasen“ oder Zwergkaninchen führt die Erkrankung zu schweren Organveränderungen, inneren Blutungen und in den meisten Fällen wenige Tage nach der Ansteckung zum Tod. Die Einschleppung von einem Wildtierbestand in einen Hauskaninchenbestand erfolgt z.B. durch Tierkontakt , aber auch einfach über kontaminiertes Grünfutter. Für ein einmal erkranktes Tier gibt es keine Behandlungsmöglichkeit, die Erkrankung ist unheilbar. „Wie auch bei Wildkaninchen wird die Krankheit in einer Hobbyhaltung oft erst dann erkannt, wenn mehrere Tiere gleichzeitig oder kurzfristig hintereinander versterben. Die Sterblichkeit liegt in ungeimpften Hauskaninchenbeständen oft bei 100 Prozent“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. Der einzig wirksame Schutz ist eine rechtzeitige Impfung für Hauskaninchen. Daher bittet das Veterinäramt alle Kaninchenbesitzer in der Region um Impfung ihrer Kaninchen bei ihrem Tierarzt, falls dies nicht schon erfolgt ist. „In Wildtierbeständen ist eine Impfung leider nicht möglich, hier muss durch jagdliche Maßnahmen rechtzeitig versucht werden, die Population der Kaninchen auf ein gesundes Maß zu bringen, um die Infektionskette zu unterbrechen“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach.
Personen, die in der freien Natur verhaltensauffällige Kaninchen beobachten, wird empfohlen:
- Keine verhaltensauffälligen oder verendeten Kaninchen ohne ausreichend Hygienemaßnahmen (Handschuh, Mundschutz) anfassen.
- Behandlungsversuche sind zwecklos. Bei Wildtieren sind außerdem jede Behandlung, Fang oder Manipulation mit Stress und Todesangst verbunden. Nehmen Sie deshalb Kontakt zum Jagdausübungsberechtigten auf, damit dieser betroffene Tiere schnell erlösen kann.
Quelle: Landratsamt Ansbach