Urteil des Ansbacher Amtsgerichts: „Überholen nur mit ausreichendem Seitenabstand“
Ein Mann aus dem Landkreis Ansbach erhält nur einen Teil seines Schadens aus einem Verkehrsunfall ersetzt. Das Überholen gehört zu den gefährlichsten Vorgängen im Straßenverkehr, weshalb von allen Beteiligten größtmögliche Sorgfalt gefordert wird. Unter Umständen hat das Überholen ganz zu unterbleiben. Das Amtsgericht Ansbach hatte im Frühjahr diesen Jahres über die Klage eines Mannes zu entscheiden, der Ersatz für einen erlittenen Unfallsachschaden in Höhe von insgesamt 4.032,51 verlangte. Am 14.10.2015 ereignete sich…