Ansbach: +++ Amtsgerichtsurteil – Bei Unfallflucht zahlt der Fahrzeughalter +++
Jeder Fahrzeughalter kennt sie: die Kfz- Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Unfalls erstattet sie dem Unfallgegner den entstandenen Sach- und Personenschaden, ohne dass der Unfallverursacher seinerseits von der Versicherung in Anspruch genommen wird. Es gibt aber Ausnahmen. Das Amtsgericht Ansbach hatte im Herbst letzten Jahres über die Klage einer überörtlichen Versicherungsgesellschaft zu entscheiden, welche von einer Frau, die ihr Fahrzeug bei dieser Versicherung versichert hatte, das Geld für einen beglichenen…