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Weiterer Fall der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg

Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach vorsorglich zum offiziellen Sperrgebiet erklärt

Ab dem 22. Februar 2019 werden alle Landkreise in ganz Mittelfranken zum offiziellen Sperrgebiet aufgrund eines weiteren Falles der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg erklärt. Damit weitet sich das bisherige Sperrgebiet auch auf den gesamten Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach aus.

Von dieser für Menschen ungefährlichen Krankheit sind insbesondere Tierhaltungen mit Rindern, Schafen und Ziegen betroffen. Die Übertragung zwischen den Tieren erfolgt in der Regel über Stechinsekten. Die Erweiterung des Sperrgebietes wurde erforderlich, nachdem in einem Betrieb in Berglen, Landkreis Rems-Murr-Kreis, der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt wurde. Um die weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, wird um den betroffenen Betrieb ein Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt.

Der Landkreis Ansbach sowie die Stadt Ansbach liegen vollständig innerhalb dieses Restriktionsgebietes. Für Menschen ist diese Tierkrankheit nicht ansteckend. Fleisch und Milchprodukte können gefahrlos verwendet werden. Betroffenen Tierhaltern empfänglicher Arten wird geraten, ihre Tiere baldmöglichst impfen zu lassen. Die Impfung wird von der Tierseuchenkasse bezuschusst.

Innerhalb des Restriktionsgebiets gelten tierseuchenrechtliche Beschränkungen, die das Ziel haben, die Tiererkrankung einzudämmen. Wer z.B. im Restriktionsgebiet Wiederkäuer, insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer in Gehegen hält, hat dies, sofern die Tiere dort nicht bereits registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach zu melden.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Friedrich-Löffler-Instituts oder des Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden.

Quelle: Landkreis Ansbach