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Bezirk Mittelfranken: Post vom bayerischen Innenminister

Ansbach/München, 10.09.2020 – Auf die einstimmig verabschiedete Resolution des mittelfränkischen Bezirkstages zur direkten Beteiligung des Bezirks an den Corona-Rettungsschirm-Geldern hat Bezirkstagspräsident Armin Kroder jetzt Post aus München bekommen.

In dem von Innenminister Joachim Herrmann, MdL, unterzeichneten Schreiben heißt es: „Die stabile Einnahmebasis der Bezirke ist auch für die nächsten Jahre sichergestellt. In den Jahren 2020 und 2021 sind sie als Umlageempfänger von den rückläufigen Steuereinnahmen nicht betroffen, da sich die Umlagegrundlagen nach den Steuereinnahmen der Gemeinden aus den Jahren 2018 bzw. 2019 bemessen, die noch unbeeinflusst von der Corona-Pandemie waren. 2022 profitieren die Bezirke vom pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, da die Kompensationszahlungen an die Gemeinden in die Umlagegrundlagen einbezogen werden. Damit ist gerade bei den Bezirken auf der Einnahmeseite für die nächsten Jahre eine hohe Stabilität gewährleistet.“ Was eine Aufstockung der staatlichen Ausgleichsmittel für von den Bezirken erbrachte Sozialhilfeleistungen anbelangt, schreibt der Innenminister: „Über die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs 2021 wird im Spitzengespräch im Herbst entschieden. Diesem kann nicht vorgegriffen werden.“ Zu einer weiteren, zentralen Forderung des mittelfränkischen Bezirkstages nach einer prozentualen Beteiligung am allgemeinen Steuerverbund heißt es aus München: „Insbesondere in Bezug auf eine etwaige Beteiligung der Bezirke am allgemeinen Steuerverbund sollte der Bezirketag zunächst mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Linie finden, die eine solche Beteiligung der Bezirke bisher ablehnen.“ Sein Schreiben beendet Innenminister Herrmann mit folgenden Worten: „Der Freistaat ist und bleibt auch in der Krise verlässlicher Partner seiner Kommunen und wird die weitere Entwicklung der Staats- und Kommunalfinanzen im Auge behalten.“


Quelle: Bezirk Mittelfranken