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Besuch der Wochen- und Bauernmärkte nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich

Ansbach, 08.05.2020 – Zur Eindämmung des Coronavirus wurden von der Bayerischen Staatsregierung weitergehende Maßnahmen zum Tragen von Schutzmasken beschlossen. Betroffen von den Änderungen durch die 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) sind ab dem Inkrafttreten am 11. Mai 2020 auch der Ansbacher Wochen- sowie der Bauernmarkt.

Ab diesem Datum haben sowohl das Personal von Verkaufsständen als auch Kunden und deren Begleitpersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Die Stadt Ansbach hat bereits jetzt auf die neue Verordnung reagiert und die Beschilderung rund um die Reitbahn angepasst. Zudem wird auch ein Sicherheitsdienst, wo geboten, für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sorgen. Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

Quelle: Stadt Ansbach