Bauvorhaben Elpersdorf – Kompromiss erzielt
Ansbach, 04.12.2019 – Für das in den Medien mehrfach besprochene Bauvorhaben der Familie Peter, das nur mit mehreren Befreiungen von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes möglich ist, konnte nun am 21. November 2019 ein genehmigungsfähiger Kompromiss gefunden werden, der den Wünschen der Familie entgegenkommt und die Nutzung der Immobilie für die drei Generationen ermöglicht.
Wie in zahlreichen anderen Fällen hatte die Stadt versucht dem Anliegen des Bauwerbers im Rahmen des geltenden Bebauungsplans möglichst weit entgegenzukommen und wo es noch rechtlich möglich ist, Befreiungen zuzusprechen. „Gerade in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan vorliegt, der schon Jahrzehnte alt ist, kommt die Gestaltungsfreiheit an ihre Grenzen“, so Jonas Schubert, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Klimaschutz. „Wir versuchen trotzdem mit viel Beratung möglichst viel von dem möglich zu machen, was sich der Bauwerber wünscht. Im Fall der Familie Peter ist dies nun auch gut gelungen.“
Um trotz dieser schwierigen Grundlage heutigen Bedürfnissen an Gebäude Rechnung zu tragen und gestalterische Wünsche von Bauherren zu ermöglichen, ist oft ein umfassender Abstimmungsprozess notwendig, der dem Bauherren auch die Bereitschaft zu Kompromissen bei unterschiedlichen Aspekten abringt. Gleichzeitig ist dieser Prozess aus vielen Gründen zeitintensiv: Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, Ver- und Entsorgern, Überarbeitung der Planung und ggf. Vorlage geänderter Pläne. Auch Entscheidungsfindungen bei den Bauherren selbst sowie innerhalb der Stadtverwaltung binden Ressourcen und benötigen Zeit.
„Die Bauverwaltung und ihre engagierten Mitarbeiter haben immer das Ziel, die Bauherren so bald und so gut wie möglich zu beraten. Gleichzeitig sind aber auch die personellen und zeitlichen Kapazitäten mit Blick auf die Vielzahl von Baugesuchen begrenzt“, ergänzt Baureferent Jochen Büschl. „Nichtsdestotrotz versuchen wir immer die Wünsche des Bauherrn in Einklang mit dem Baurecht zu bringen – regelmäßig mit Kreativität bei der Suche nach alternativen Lösungsmöglichkeiten.“
Am Ende eines manchmal mühsamen Prozesses steht in der Regel ein positiver Bescheid: die gewünschte Baugenehmigung. So nimmt die Zahl abgelehnter Baugesuche tatsächlich nur einen untergeordneten Teil der Fälle ein. Und letztlich ist der Wohnstandort im gewachsenen Umfeld oft von zahlreichen Vorteilen wie seit langem bestehenden Nachbarschaftsstrukturen geprägt, die im Neubaugebiet in der Regel erst entstehen müssen. Während im Neubaugebiet das Bauen dank jüngerer Bebauungspläne zwar liberaler gehandhabt wird, bietet es derartige Vorteile gewachsener Quartiere nicht ab.
Im Fall der Familie Peter wird der von dieser beauftragte Planfertiger den erzielten Kompromiss nun ausarbeiten, die Unterlagen ergänzen – und nach abschließender Prüfung durch die Verwaltung aller Voraussicht nach einen positiven Bauvorbescheid für die Familie Peter erhalten.