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Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Vorbach bei Rothenburg

Ansbach, 13. Oktober 2023 – Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach hat den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (Bösartige Faulbrut) amtlich festgestellt. Der Erreger der Bienenseuche wurde in einem Bienenvolk eines Imkers aus dem Rothenburger Stadtteil Vorbach nachgewiesen.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine weit verbreitete, hochansteckende, bakterielle Infektionskrankheit, die dazu führt, dass die Brutlarven der Bienen absterben. Meist läuft eine Infektion im Verborgenen ab und führt zu keinen offensichtlichen Schäden im Bienenvolk. Menschen können sich mit dem Erreger – auch bei Verzehr von Honig aus betroffenen Bienenvölkern – nicht infizieren. Allerdings ist der Keim sehr widerstandsfähig und kann in alten Gerätschaften ohne Desinfektionsmaßnahmen jahrelang überdauern. Mit Importhonig aus Osteuropa und Drittländern, etwa Mexiko oder China, werden die Sporen des Faulbruterregers quasi als „blinder Passagier“ immer wieder nach Deutschland eingeschleppt. Ungefähr die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Honigs ist Importhonig.

„Nicht völlig entleerte Honiggläser in Altglascontainern können deshalb für die heimische Biene eine tödliche Seuchengefahr beherbergen“, so Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach. Um eine Übertragung möglichst auszuschließen, sollten Honiggläser und sonstige Behältnisse, die mit Honig in Berührung gekommen sind (zum Beispiel Einmalportionen), stets nur gut gespült oder gut verpackt entsorgt werden. Wespen- oder Insektenfallen, in denen Honig als Lockmittel verwendet wird, stellen ebenfalls eine große Infektionsgefahr dar und sollten nicht verwendet werden.

In dem aktuellen Fall wurde das klinisch erkrankte Volk getötet. Bei den Umgebungsuntersuchungen im Umkreis von einem Kilometer ist bislang kein weiterer Bienenstand eines anderen Imkers klinisch auffällig geworden. Es wurde ein Sperrgebiet ausgerufen (ein Kilometer um den Ausbruchsstand). Aus diesem dürfen Bienen nicht entfernt oder herausgebracht werden. Tote Bienen und erregerhaltige Gerätschaften, zum Beispiel Bienenkästen, müssen im Sperrgebiet verbleiben und unschädlich beseitigt werden. Wanderimker dürfen das Gebiet nicht mit ihren Bienen aufsuchen.

Bei lediglich gering infizierten Völkern ist für die Bekämpfung der Faulbrut das sogenannte „Kunstschwarmverfahren“ die Methode der Wahl. Bei diesem werden die geschlüpften, ausgewachsenen Bienen mit ihrer Königin aus dem infizierten Kasten (Beute) entfernt, machen eine „Fastenkur“ und werden dann in einen sauberen Bienenkasten umgesiedelt. Die infizierten Larven, die Nachzucht, bleibt zurück, wird getötet und unschädlich beseitigt. Diese Methode funktioniert jedoch nur in der reproduktiven Zeit des Jahres, wenn die Königin in der neuen Unterkunft sofort wieder neue Eier ablegen kann. Dies ist im Spätherbst/Winter nicht mehr der Fall. Sanierung und Aufhebungsmaßnahmen werden deshalb erst im nächsten Frühjahr/Frühsommer möglich sein.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach