Anzeige

Aurach: +++ Verstoß gegen das Waffengesetz +++

Am Sonntagmittag, 29.05.2022 gegen 11:00 Uhr, kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach an der Anschlussstelle „Aurach“ der Bundesautobahn A 6 im Rahmen der Schleierfahndung einen 42-jährigen Polen mit seinem Kleintransporter.

Als der Fahrer zur Kontrolle die Tür öffnete, fiel das Auge der Ordnungshüter auf zwei Reizstoffsprühgeräte, die zugriffsbereit in der Türablage lagen. Da beide Dosen keine Kennzeichnung aufwiesen und somit nicht von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft waren, handelt es sich um Verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetztes. Gegen den Osteuropäer
wurde deshalb ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach