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Aurach: +++ Vergehen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) +++

In Tateinheit mit Fahren unter Alkoholeinwirkung 0,25 mg/l-Grenze und Drogeneinwirkung (StVG)

Am Montag, 09.03.20, um 22:40 Uhr wurde ein 36-jähriger Pkw Fahrer aus Osteuropa mit Wohnsitz in Deutschland im Rahmen der Schleierfahndung von einer Streife der VPI Ansbach auf der BAB 6, Rastanlage Frankenhöhe Nord, angehalten und kontrolliert.
Bei der Durchsuchung des Pkw konnte in seinem Rucksack, der sich auf der Rücksitzbank befand, Marihuana aufgefunden werden. Das BtM war in einer Kinesiotapeverpackung versteckt. Das BtM wurde sichergestellt – das Nettogewicht betrug 1,67 g.
Da der Fahrer einräumte, auch Drogen konsumiert zu haben und er zudem unter Alkoholeinfluss stand, wurde zunächst ein freiwilliger Alko- u. Drogentest durchgeführt. Beide Vortestergebnisse waren positiv. Der gerichtsverwertbare Alkoholtest auf der Dienststelle ergab einen beweissicheren Wert von 0,29 mg/l (0,68 Promille) und wegen des positiven Urintestes auf THC, AMP, MET und COC wurde zudem eine Blutentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Er muss nun mit einem zweimonatigen Fahrverbot und einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe rechnen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach