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Ansbach+Aurach: +++ Kennzeichenmissbrauch in 2 Fällen +++

Vergehen PflichtversG/KfzSteuerG/OWi Zul.Ordnung

Am Mittwoch, 11.12.19, gegen 22.40 Uhr wurde von einer Streife der VPI Ansbach der Fahrer des Pkw Audi mit einem spanischen Händlerkennzeichen auf der BAB 6, Parkplatz Silberbach Ri. Nürnberg angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der aus Osteuropa stammende 42-jährige Fahrer den Pkw, den er in Deutschland kaufte und nun mit spanischen Händlerkennzeichen nach Rumänien überführen wollte. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Deswegen wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Sicherheitsleistung i.H.v. 200 Euro einbehalten.

Am Donnerstag, 12.12.19, gegen 23.50 Uhr fiel einer weiteren Streifenbesatzung der VPI Ansbach der Fahrer des Pkw LandRover mit französischer Zulassung auf. Dieser wurde auf der Rastanlage Frankenhöhe-Süd angehalten und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der französische Fahrzeugschein den Vermerk „Vendu“ hatte, womit die franz. Zulassung aufgrund der nicht amtlichen Veränderung ihre Zulassung außerhalb Frankreichs verliert. Ein Halterwechsel war darum nicht vollzogen worden und es wurde in deutsches Zulassungs- u. Steuerrecht eingegriffen. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt und eine Sicherheitsleistung i.H.v. 95 Euro erhoben.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach