Ansbach + Gunzenhausen: +++ Urteil in Mordprozess rechtskräftig +++
Das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 15.05.2019 gegen einen seinerzeit 31-jährigen aus Gunzenhausen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil mit Beschluss vom 23.10.2019 als unbegründet verworfen.
Die Große Strafkammer als Schwurgericht beim Landgericht Ansbach sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 26.06.2018 in den frühen Morgenstunden in der ehemaligen Familienwohnung in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne, sowie seine drei Jahre alte Tochter im Schlaf überrascht und durch eine Vielzahl von Messerstichen getötet hat.
Das Gericht hat den Angeklagten am 15.05.2019 daher wegen Mordes in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Angeklagte hat gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat keine Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 23.10.2019 (Az. 1 StR 452/19) als unbegründet verworfen.
Quelle: Landgericht Ansbach