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Ansbach: +++ Urteilsverkündung zur Mordanklage in vier Fällen +++

31-jähriger Georg K. empfängt ohne Regung das Urteil

Für den dritten Prozesstag, den 15. Mai 2019, war die Urteilsverkündung geplant. Um 18:30 Uhr war es dann tatsächlich soweit: Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen!

Wer die Anklage und Hintergründe nochmal nachlesen möchte, findet hier den bisherigen Artikel zum Prozessauftakt vom Dienstag, 7. Mai 2019!

Heute Vormittag um 9:30 Uhr begann der dritte Verhandlungstag bzgl. der Anklage zum vierfachen Mord des 31-jährigen Georg K. aus Gunzenhausen an seiner Frau und seinen drei Kindern. Am letzten Tag wurden die beiden Gutachten zur psychologischen Einschätzung des Angeklagten gehört. Beide kamen zum Ergebnis, dass Georg K. keine psychischen Störungen aufweise. Seine Intelligenz liege zwar unter dem Durchschnitt, sei aber dennoch als voll schuldfähig zu beurteilen.

Auch die Aussage des verstorbenen Opfers, der Ehefrau des Angeklagten, zu früheren Vorfällen gegenüber der Polizei wurde verlesen. Hieraus lasse sich schließen, dass es bereits früher zu Körperverletzungen, Morddrohungen und anderen Vorfälle in dieser Ehe gegen die Kinder und der Ehefrau gekommen ist. Das dem Angeklagten gegenüber ausgesprochene Kontaktverbot habe dieser nie eingehalten.

Die beiden Nebenkläger, die Eltern der verstorbenen Ehefrau und Großeltern der Kinder, waren heute mit im Saal des Ansbacher Landgerichts. Sie klagten auf Schmerzensgeld von jeweils 20.000 Euro. Der Vater des Opfers wollte keine Aussage tätigen. Die Mutter der verstorbenen Olesia K. hat mit Hilfe eines Dolmetschers ihre Aussage gemacht. Seit der Tat könne sie nicht mehr arbeiten und auch nicht mehr richtig schlafen. Ihr Leben sei früher fröhlich gewesen. Jetzt fehle ihr und ihren Verwandten einfach ein großer Teil Familie: Angehörige des Opfers haben dem Prozess beigewohnt und saßen weinend im Saal.

Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenanklage und der Pflichtverteidigerin des Angeklagten waren einheitlich: Der Angeklagte ist für schuldig zu erklären. Allein in den Punkten „besondere Schwere der Schuld“ und „niedrige Beweggründe“ hob die Pflichtverteidigung die Entscheidung und das Ermessen der Kammer hervor, um hier ein Urteil zu fällen.

Eine Entschuldigung oder letzte Worte des Angeklagten Georg K. kamen nicht. Er hat während der gesamten Zeit nahezu teilnahmslos, mit dem Kopf auf dem Tisch, die Verhandlung verfolgt. Ausschließlich auf die Aussage der Mutter des Opfers reagierte er mit Kopfschütteln.

Das mit Spannung erwartete Urteil lautet: Schuldig in vier Mordfällen!

Das Strafmaß lautet lebenslänglich und die besondere Schwere der Tat wurde festgestellt!

Der Richter erklärte, dass in Gunzenhausen Unfassbares geschehen sei. Noch schlimmer als Mord, das schwerste Verbrechen, ist mehrfacher Mord. Und hiervon wiederum die Steigerung sei der Mord an Kindern, seinen eigenen Kindern! All das habe der Angeklagte begangen und somit die Höchststrafe verdient.

Der Richter erörtert noch das Zutreffen der einzelnen Mordmerkmale. Und wendet das Wort zum Schluss  an den Täter. Er habe seine Tat und deren Auswirkungen wohl noch nicht im vollen Maße realisiert. Er habe nicht nur sich selbst und seiner Familie, sondern auch vielen anderen Menschen Leid zugefügt. Er habe nun eine sehr lange Zeit, um darüber nachzudenken. Mit seiner Tat habe er sich selbst die Möglichkeit genommen, seine eigenen Kinder aufwachsen zu sehen!

Georg K. wurde nach der Verhandlung direkt abgeführt und wieder in Untersuchungshaft gebracht, bevor er bald in die Justizvollzugsanstalt für Schwerverbrecher in Bayern nach Straubing überführt wird.