Landkreis Ansbach: +++ Feuerwerk zum Jahreswechsel +++
Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Das Gleiche gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke. Bitte beachten Sie dazu die örtlichen Bestimmungen.
Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. In Deutschland dürfen nur geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände verwendet werden. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, wie z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
Der Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller ist strafbar.
Bitte beachten:
- Nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwenden
- Feuerwerk niemals selbst basteln
- Feuerwerkskörper nur im Freien benutzen und genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien halten
- Raketen nur aus senkrecht und sicher stehenden Behältern, z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten, abfeuern
- Niemals Blindgänger aufheben oder erneut entzünden!
- Zündschnüre nicht verkürzen und Feuerwerkskörper nicht bündeln!
Nur zum Jahreswechsel vom 31. Dezember auf den 1. Januar darf ein Feuerwerk entzündet werden!
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken