Wenn der Amtsschimmel einmal rollt, dann wird auch ein Bingo-Abend im Altenheim auf den juristischen Prüfstand gestellt.
Was war passiert?
Die Bewohner der „Riehler Heimstätten“ spielten einmal wöchentlich „Bingo“, bis die Kölner Sozialbetriebe dies im Dezember 2017 untersagten. Der Vorwurf: illegales Glücksspiel!
Schließlich kostete eine Karte zum Mitspielen zwischen 50 Cent und € 1,25. Damit konnte man Hauptgewinne, wie eine Tafel Schokolade gewinnen, die durch die Karten finanziert worden waren. Im Rahmen der Rechnungsprüfung fand man dann folglich Quittungen, bei denen für Pralinen als „Bingo-Preise“ vermerkt waren und die Rechnungsprüfer informierten unter Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben unverzüglich die zuständigen Justiziare.
Was sind die Voraussetzungen für illegales Glücksspiel?
Das ist natürlich alles in Deutschland geregelt, nämlich im „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)“.
Dort heißt es in § 3:
- Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.
- Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.
- Ein Glücksspiel im Sinne des Absatzes 1, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen, ist eine Lotterie. Die Vorschriften über Lotterien gelten auch, wenn anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können (Ausspielung).
Damit waren auf den ersten Blick die Voraussetzungen für illegales Glücksspiel beim Bingo-Abend erfüllt:
- Entgelt, da Gebühr von € 0,5 bis € 1,25
- Abhängigkeit vom Zufall
- Öffentlichkeit
Folge: Einstellung der Bingo-Abende!
In der Folge mussten die Rentner auf ihr beliebtes Bingo-Spiel verzichten.
Es geht nun weiter, diesmal aber mit behördlichem Segen!
Mitte Januar 2018 dann die Erleichterung: Die Senioren dürfen weiterspielen, denn, wie Sozialdezernent Prof. Dr. Harald Rau verlauten ließ, handelte sich nur um ein „kleineres Lotteriespiel“. Allerdings nicht ohne Auflagen: dem Ordnungsamt der Stadt Köln, sind die Termine der Bingo-Abende im Vorfeld explizit mitzuteilen, damit die erforderlichen Genehmigungen erteilt werden können.
Jedoch ist auch hier „das Spiel“ noch nicht zu Ende: Aufgrund der landesrechtlichen Bestimmungen ist die Stadt Köln lediglich befugt, das Bingo-Spiel für 3 Monate im Jahr zu genehmigen, danach fällt dies in die Zuständigkeit der Kölner Bezirksregierung. Von dort habe man aber schon Signale erhalten, dass es „möglichst unbürokratisch laufen“ soll…
Bei Auseinandersetzungen mit Behörden steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber (www.d-c-p.de) gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Quellen:
http://justillon.de/2018/01/illegales-gluecksspiel-seniorenheim-bingo/
Am Samstag, 3. Februar 2018 findet in der Bayerischen BauAkademie Feuchtwangen, Ansbacher Straße 20, 91555 Feuchtwangen das Unternehmerforum 2018 , veranstaltet von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Ansbach, statt.
Wir sind mit dabei!
ViSdP: Dr. Florian Körber, Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Ansbach (www.d-c-p.de)