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Aktion „Gelbes Band“ 2024

An den Kreisstraßen und landkreiseigenen Ausgleichsflächen können ab sofort Obstbäume im Eigentum des Landkreises Ansbach abgeerntet werden. Erkennungszeichen ist wie in den Vorjahren ein gelbes Band.

Ansbach, 26. August 2024 – „Die Stein- und Kernobstblüte begann 2024 über zwei Wochen früher als im Schnitt der vergangenen Jahre“, berichtet Kreisgartenfachberater Volkmar Then. Durch regional unterschiedliche Frosteinwirkung zur Blütezeit falle der Obstertrag sehr unterschiedlich aus.

Da die Vegetationsperiode sehr früh begonnen habe, bekamen auch die Obstschädlinge sehr gute Entwicklungschancen. So verursache vor allem der Apfelwickler, dessen Larve sich in der Frucht entwickelt, starke Schäden. Auch die Bedingungen für die Infektionen mit Pilzen und Bakterien waren sehr gut.

Das gelbe Band an den Landkreis-Bäumen besteht wieder hauptsächlich aus kompostierbaren Obst- und Gemüsenetzen.

Unter anderem wurden hier bereits Bäume markiert:

  1. an der AN 2 zwischen Birkach und Gräfenbuch (Markt Lehrberg)
  2. an der AN 5 zwischen Schillingsfürst und Ziegelhütte sowie Schillingsfürst und Gastenfelden
  3. an der AN 8 zwischen Nordenberg und Linden (Gemeinde Windelsbach)
  4. an der AN 9 südlich und nördlich von Grüb (Gemeinde Weihenzell)
  5. an der AN 10 kurz vor Wustendorf (Gemeinde Bruckberg)
  6. an der AN 12 zwischen Sachsen bei Ansbach und Volkersdorf
  7. an der AN 21 bei Brünst (Markt Lehrberg)
  8. an der AN 22 am Ortseingang Ketteldorf (Stadt Heilsbronn)
  9. an der AN 42  zwischen Weidelbach und Schopfloch
  10. an der AN 47 vor und nach Himmerstall und am Ortsausgang Fürnheim (Stadt Wassertrüdingen)
  11. an der AN 55 zwischen Rös und Rauenzell (Stadt Herrieden)

Bei den Früchten handelt es sich sowohl um Tafel- als auch um Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden kann sowohl das Fallobst als auch die am Baum hängenden Früchte mittels Handernte, durch Schütteln des Baumes oder mit Hilfe eines Obstpflückers. Bei der Ernte dürfen keine Äste abgeschnitten oder abgebrochen werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, auf die Bäume zu klettern oder sie mit einer Leiter zu besteigen. Bürger sollten nur an geeigneten Stellen parken und eine Warnweste tragen, wenn sie sich am Straßenrand befinden. Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr, eine Haftung wird ausgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach