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Absberg+Pleinfeld: +++ Fischwildereien +++

Ein 30-Jähriger aus Baden-Württemberg wurde in der Nacht zum Samstag, 15.06.2019 am Nordufer des Kleinen Brombachsee von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Trotz geltendem Nachtangelverbot hatte der Sportfischer zwei Handangeln mit toten Köderfischen ausgelegt. Gegen ihn wird nun wegen Fischwilderei ermittelt.

Am Montag, 17.06.2019 wurden am Großen Brombachsee zwei Angler wegen Fischwilderei beanstandet. Ein 44-Jähriger aus dem nördlichen Mittelfranken angelte ohne im Besitz eines Erlaubnisscheines gewesen zu sein.
Bei einem 22-Jährigen aus Fürth ergab die Kontrolle das er keinen staatlichen Fischereischein dabei hatte. Der vorgelegte Erlaubnisschein war nur für den Main-Donau-Kanal gültig. Bei einer Überprüfung stellte sich schließlich heraus, dass der 22-Jährige keinen staatlichen Fischereischein besitzt.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen