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Ab sofort: Maskenpflicht in der Ansbacher Innenstadt fast rund um die Uhr gültig

Ansbach, 02.12.2020 – Da in der am Montag veröffentlichten 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, anders als angekündigt, keine generelle Maskenpflicht für Fußgängerzonen enthalten ist, hat die Stadt Ansbach eine entsprechende Regelung per Allgemeinverfügung erlassen.

Maskenpflicht in der Innenstadt | Foto: Stadt Ansbach

Betroffen sind die komplette Fußgängerzone, die Pfarrstraße, An der Riviera und die Brücke zum Brücken-Center. Hier galt in den vergangenen Wochen bereits eine Maskenpflicht samstags während des Wochenmarktes. „Da in der Vorweihnachtszeit, auch während der Altstadt-Weihnacht, unsere Altstadt stärker frequentiert ist, haben wir uns dazu entschieden“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Diese Entscheidung sei in Absprache mit der Ansbacher Polizei getroffen worden, ergänzt der Leitende Rechtsdirektor Udo Kleinlein. Die neue Regelung gilt täglich (sonntags bis freitags) von 11 bis 21 Uhr sowie samstags von 7 bis 21 Uhr.

Da die seit gestern geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch Regeln für das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwerts von 200 bzw. 300 Neuinfektionen enthält, appelliert Oberbürgermeister Thomas Deffner erneut an die Disziplin aller Ansbacherinnen und Ansbacher. „Bitte zeigen Sie auch in Zukunft Solidarität und halten die geltenden Regeln ein, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.“


Quelle: Stadt Ansbach

Rote Corona-Ampel Stadt Ansbach: Samstags Maskenpflicht in der Innenstadt