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Soviel Unterstützung wie nötig

Ansbach, 05.12.2019 – Inklusion soll allen Menschen mit und ohne Behinderung eine uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten ermöglichen. Nach der UN Behindertenrechtskonvention betrifft dies auch den Bereich Bildung, ein gemeinsamer Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in einer allgemeinbildenden Schule sollte die Regel sein.

Ist ein Schüler wegen seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage, am Unterricht teilzuhaben, steht ihm eine Person als Schulbegleiter zur Seite. Finanziert wird dieser Einsatz von den Bezirken oder der Jugendhilfe. Der Bezirk Mittelfranken ermöglicht derzeit rund 500 Kindern und Jugendlichen eine Schulbegleitung mit Gesamtkosten von jährlich über zehn Millionen Euro. Die Begleitung erfolgt in der Regel im Verhältnis 1:1, also ein Schulbegleiter kümmert sich um ein Kind oder einen Jugendlichen. Um den Einsatz der Schulbegleitung zu optimieren, hat der Bezirk Mittelfranken das Modellprojekt „Schulbegleiter-Pool“ gestartet. Beteiligte Schulen sind aktuell die Merianschule in Nürnberg, die Clara und Isaak Hallemann-Schule in Fürth, die Georg-Zahn-Schule in Erlangen und die Montessori-Schulen in Nürnberg und Erlangen. Kostenträger sind neben dem Bezirk die Jugendämter der Städte Nürnberg und Erlangen sowie des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Die wissenschaftliche Begleitung für das auf zunächst drei Jahre angelegte Projekt hat die Ludwig-Maximilians-Universität, Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen, übernommen. Mit der Pool-Lösung wird der Einsatz von zu vielen Erwachsenen im Unterricht vermieden, da sich ein Schulbegleiter um mehrere Kinder, je nach individuellem Hilfebedarf, kümmern kann. Darüber hinaus haben die Schulbegleiter geregelte Vertretungs- und Arbeitsbedingungen sowie eine höhere Planungssicherheit, weil der Mitarbeitende für mehr als ein Kind zuständig ist. Die ersten Erfahrungen an den beteiligten Schulen sind durchwegs positiv.