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Bundestagswahl 2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Ansbach, 20. November 2024 – Die Stadt Ansbach sucht für die Bundestagswahl 2025 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Der nächste Bundestag soll voraussichtlich am 23. Februar 2025 gewählt werden.

Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist es, bei der Bundestagswahl wahlberechtigt zu sein. Das heißt die Wahlhelferinnen und -helfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Alle Wahlhelfer erhalten für die Ausübung dieses Ehrenamtes eine angemessene Entschädigung. Wahlhelfer sind am Wahltag in der Regel in den Urnenwahlbezirken von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr und zusätzlich ab 18 Uhr zum Auszählen der Stimmzettel in den einzelnen Wahllokalen im Einsatz. In den Briefwahlbezirken sind sie nur in den Nachmittags- und Abendstunden im Einsatz.

Wer Zeit und Lust für dieses interessante Ehrenamt hat, wendet sich bitte an die Stadt Ansbach. Hierfür steht auf der Homepage der Stadt Ansbach eine Online-Anmeldung zur Verfügung. Die Anmeldung ist auch unter dem Suchbegriff „Wahlhelfer; Berufung“ zu finden. Zudem ist die Bewerbung per E-Mail an die E-Mail-Adresse wahlhelfer@ansbach.de möglich. Für nähere Informationen können sich Interessierte zudem telefonisch unter der Nummer 0981/51-422 melden.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach