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Erster Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-3) im Landkreis Neustadt Aisch-Bad Windsheim

Das Veterinäramt informiert

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, 5. November 2024 – Im Rahmen des BTV-3 Seuchenzuges in Europa ist nun auch bei einem Rind aus dem Landkreis das BTV-3 Virus nachgewiesen worden. Der Mensch kann nicht an BTV-3 erkranken!

Das Virus kann aber Rinder, Schafe, Ziegen und Alpakas infizieren und insbesondere bei Schafen zu schweren Krankheitsverläufen führen. Es kommt bei den betroffenen Tierarten zu Fieber, Fressunlust, langanhaltendem Leistungsrückgang (Milch), Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten, zu schmerzhaften Lahmheiten und Schleimhautgeschwüren. Insbesondere bei Schafen kommt es leider oft auch zu Todesfällen. In überlebenden Tieren kann das Virus bis zu 200 Tage nachgewiesen werden und über sogenannte Gnitzen (spezielle Stechinsekten) weiter auf andere Tiere übertragen werden.
Der einzig derzeitige Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Tierleid bietet die Impfung gegen das Virus. Es besteht zwar keine Impfpflicht aber die dringende Empfehlung des Veterinäramtes sich wegen der Schutzimpfung der genannten Tierarten mit dem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen. Die Tierseuchenkasse bezuschusst die Impfung.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim