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„Der Freistaat Bayern hat keine nachvollziehbare KRANKENHAUSPLANUNG!“

Die ÖDP fordert von Gesundheitsministerin Gerlach (CSU): „Werden Sie endlich krankenhausplanerisch aktiv!“

Ansbach, 5. Oktober 2024 – Das Bayerische Gesundheitsministerium muss endlich seiner Pflichtaufgabe Krankenhausplanung nachkommen. Das fordern die Vorsitzende der ÖDP-Fraktion im Kreistag, Maria Hetzel und der Vorsitzende des ÖDP-Stadtverbands, Martin Berberich, in einer gemeinsamen Presseerklärung. „Immer nur Vorwürfe nach Berlin senden und sich selbst lieber vor der schwierigen Aufgabe drücken, das bringt nichts. So kommen wir nicht weiter“, kritisieren die beiden Vorsitzenden.

Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, seine Aufgabe als Krankenhausplanungsbehörde zu erfüllen, Verantwortung zu übernehmen und endlich krankenhausplanerisch aktiv zu werden. Das Ministerium muss eine klare, nachvollziehbare und medizinisch sachlich begründete Krankenhausstruktur für Bayern erstellen“. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder NRW sind da schon viel weiter.

In Bayern dagegen gehen die Maßnahmen für eine Umstrukturierung der Krankenhäuser aktuell vorwiegend von den Landkreisen und kreisfreien Städten aus. Doch dies entspricht weniger einer zukunftsorientierten Krankenhausplanung, sondern ist dem wirtschaftlichen Druck geschuldet, unter dem die Krankenhäuser – insbesondere ANregiomed – seit vielen Jahren leiden. Viel sinnvoller wäre es, für ganz Bayern eine konkrete Zielstruktur für die Krankenhausversorgung zu entwickeln: Was soll wo angeboten werden? Dies wäre auch notwendig, um den Krankenhausträgern einerseits Planungssicherheit und andererseits hierfür die notwendigen finanziellen Mittel zu geben. Zudem kann dadurch verhindert werden, dass Planungen nur mit einem gewissen Kirchturmdenken gemacht werden und nicht über die Gebietskörperschaft hinaus gedacht wird.

Die Bundesländer sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG § 6 Abs. 1) verpflichtet, Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.

Seit vielen Jahren kommt die Staatsregierung ihrer im KHG verankerten Pflicht, für die Investitionen der Kliniken aufzukommen, nur unzureichend nach. So betrug der Baukostenzuschuss von Stadt und Landkreis Ansbach von 2015 bis einschließlich 2023 für ANregiomed rund 34,5 Mio. Euro.

Ein Krankenhausplan beinhaltet daher Entscheidungen zu Standort, Fachrichtungen, Versorgungsstufe und Bettenzahl der Krankenhäuser“, so steht es sogar auf der Seite des Gesundheitsministeriums selbst zu lesen. Die Bayerische Staatsregierung betont zwar ständig, dass sie im Zuge der geplanten Krankenhausreform sich die Planungshoheit durch den Bund und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht nehmen lassen wolle. Allerdings versagt der Freistaat Bayern bei der Krankenhausplanung komplett und schiebt diese oft auch unbequeme Aufgabe an die Betreiber, oftmals an die zuständigen Landräte, Kreistage, Oberbürgermeister und Stadträte, ab.