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Diakoneo stellt Anträge auf Defizitausgleich für Kliniken

Kommunen sollen Verantwortung aus ihrer Pflichtaufgabe nachkommen.

Neuendettelsau, 27. Februar 2024 – Diakoneo hat offiziell einen Antrag auf Defizitausgleich an den Landkreis Schwäbisch Hall und an die Stadt Nürnberg gestellt. Dem vorausgegangen waren Gespräche mit den Verwaltungsspitzen, die in der Frage, wie wichtige Infrastruktur für die Gesundheitsversorgung in ihren Bereichen finanziert werden kann, bislang ohne praktikables Ergebnis verlaufen sind.

„Die Gespräche sind offen, konstruktiv und doch derzeit mit der klaren Botschaft, dass wir auf kommunaler Ebene nicht mit einer ausreichenden Beteiligung am Defizit rechnen dürfen“, sagt Dr. Mathias Hartmann, Vorstandsvorsitzender von Diakoneo. Weder beim Thema kommunale Beteiligung noch bei der Frage eines Defizitausgleichs hat Diakoneo bislang substantielle Angebote bekommen.

Dabei ist klar, dass freigemeinnützige Krankenhäuser ohne kommunalen Beitrag ihren Auftrag für die Gesundheitsversorgung der Bürger unter den aktuellen Bedingungen nur in Ausnahmefällen finanzieren können. Das gilt auch für Diakoneo. Schon 2022 hat das Unternehmen ein beträchtliches Defizit beim Betrieb des Diakoneo Diak Klinikums Schwäbisch Hall und der Diakoneo Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik auf sich genommen. Für 2023 wird für das gesamte Geschäftsfeld Gesundheit bei Diakoneo ein negativer zweistelliger Millionenbetrag erwartet. Ohne grundlegende Änderungen der Gesundheitspolitik ist auch 2024 keine wesentliche Besserung in Sicht.

Während kommunale Kliniken aus den kommunalen Haushalten mit Millionensummen aus Steuereinnahmen unterstützt werden, können freigemeinnützige Träger wie Diakoneo auf diese Hilfe nicht bauen. Dennoch leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in den Regionen. Ein aktuelles Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die selektive Unterstützung kommunaler Häuser durch Städte und Kreise gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung verstoße.

Das Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall als einziger Zentralversorger in der Region und die Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik in Nürnberg als eine der größten Geburtskliniken Deutschlands leisten einen unverzichtbaren Beitrag, um die Pflichtaufgabe der Kommunen zu erfüllen. „Das bekommen wir in den Gesprächen mit der Politik auch immer wieder zu hören. Wir werden gelobt für unsere gute Arbeit, doch finanzielle Konsequenzen will man daraus nicht ziehen“, so Hartmann.

Weil das so ist, wird Diakoneo parallel zu diesen Verhandlungen alle notwendigen Schritte unternehmen, um sich mögliche Alternativen offen zu halten. “Wir sind auch im Kontakt mit anderen Gesprächspartnern, um keine Zeit zu verlieren”, sagt Hartmann. Es sei schließlich nicht abzusehen, wann alle notwendigen politische Entscheidungen getroffen werden und wie sie ausfallen. „Weil wir unsere Verantwortung ernst nehmen, müssen wir uns auf alle Möglichkeiten vorbereiten.”

Das gilt insbesondere für die Krankenhausreform. Zwar ist nun der Weg für das Krankenhaustransparenzgesetz frei gemacht worden, doch wann die eigentliche Reform überhaupt beschlossen, geschweige denn umgesetzt wird, ist nach wie vor unsicher. Vor allem die freigemeinnützigen Träger brauchen aber schnelle und umfassende Entscheidungen, um ihre Arbeit auskömmlich finanzieren zu können. „Wir glauben, das ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, deshalb haben wir uns entschlossen, den Antrag auf Defizitausgleich nun offiziell an den Kreistag Schwäbisch Hall und den Stadtrat Nürnberg zu stellen“, sagt Hartmann. Er hoffe auf eine konstruktive Diskussion, wie die Kommunen ihre Pflichtaufgabe Gesundheitsversorgung fair und effizient regeln wollen.

„Diakoneo ist offen für alle Vorschläge, die zu diesem Ziel führen“, bekräftigt Hartmann, der dabei auch auf den Bund schaut: „Wir diskutieren diese Fragen nur, weil die Politik auf Bundesebene auf die dramatische Situation in der bundesweiten Krankenhauslandschaft nicht schnell und adäquat reagiert.“ Es habe den Anschein, als ob einige darauf hoffen, dass sich „das Problem für die Politik von selbstlöst“. Das aber hätte katastrophale Auswirkungen: Statt schlauer Reform werde es eine unkontrollierte Bereinigung der Infrastruktur geben. „Das kann nicht im Sinne der Politik sein. Im Sinne der Bevölkerung und der Patienten ist es garantiert nicht“, so Hartmann.

Hintergrund

Als „freigemeinnützig“ werden Träger der freien (also nicht staatlichen) Wohlfahrtspflege bezeichnet. Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke, weil „ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.” Die Träger haben keine Gewinnerzielungsabsicht, erwirtschaftete Mittel werden wieder für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine der Säulen des Sozialstaats in der Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung, DIAKONEO KdöR