Staatliches Bauamt verstärkt Landkreis bei der Kreisstraßenverwaltung
Weißenburg, 25. August 2023 – Das öffentliche Straßennetz im Landkreis Weißenburg besteht aus 108 km Bundesstraßen, 204 km Staatsstraßen und 283 km Kreisstraßen. Während das Staatliche Bauamt Ansbach für die Verwaltung der Bundes- und Staatsstraßen zuständig ist, wurden die Kreisstraßen bislang durch die Tiefbauverwaltung des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen verwaltet.
Ab dem 01. Januar 2024 übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Kreisstraßen, zu der auch die Erhaltung und der Ausbau der Kreisstraßen sowie der Bau und die Sanierung von Brücken gehören, nun das Staatliche Bauamt. Landrat Manuel Westphal unterzeichnete gemeinsam mit dem Leiter des Staatlichen Bauamts Heinrich Schmidt die vom Kreistag am 17. Juli 2023 beschlossene Vereinbarung. Grund für die Übernahme ist, dass trotz mehrfacher Ausschreibung unbesetzter Stellen in der Tiefbauverwaltung, diese nicht besetzt werden konnten.
Die Mitarbeiter des Landratsamts rund um Kreisbaumeister Markus Gläser, Baujurist Marius Mauerer, Personalleiter Sebastian Münch und Personalrat Karl Seitz arbeiteten gemeinsam mit den Kollegen aus dem Staatlichen Bauamt in Ansbach eine Vereinbarung aus. Diese sieht nun vor, dass das Staatliche Bauamt die planerische und technische Betreuung, die technische Verwaltung der Kreisstraßen sowie die Organisation des Straßenbetriebsdienstes der Kreisstraßen übernimmt.
Baulastträger der Kreisstraßen ist weiterhin der Landkreis. Bei ihm bleibt also die Entscheidungskompetenz, welche Straßen geplant, gebaut oder saniert werden sollen und er wird weiterhin die Kosten hierfür tragen. Das Staatliche Bauamt handelt hier quasi als Ingenieurbüro für den Landkreis.
Für den Straßenbetriebsdienst auf den Kreisstraßen stellt der Landkreis dem Staatlichen Bauamt zukünftig landkreiseigenes Personal der beiden Straßenmeistereien Aha und Ellingen zur Verfügung. Die Arbeitseinsätze werden dann von beim Staatlichen Bauamt beschäftigten Straßenmeistern geplant. Auch Verwaltungsarbeiten, wie die Weiterverarbeitung von Rechnungen, werden zukünftig durch das Staatliche Bauamt in den Meistereien vor Ort übernommen.
Der Landkreis bleibt dabei Arbeitgeber des Betriebspersonals und ist in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt weiterhin für alle Personalangelegenheiten verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ab 2024 allerdings auch auf Bundes- und Staatsstraßen eingesetzt werden und werden auf Kreisstraßen auch durch Betriebspersonal des Staatlichen Bauamts bei Bedarf verstärkt. Die Grünflächen sowie die Außenanlagen der Kreisliegenschaften hingegen werden weiterhin durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eigenständig verwaltet und betreut.
„Durch die Kooperation können Baumaßnahmen des Bundes bzw. Landes besser mit den Baumaßnahmen des Landkreises abgestimmt werden. Auch können wir so den Straßenbetriebsdienst, sei es der Winterdienst oder die Fuhrparknutzung, optimieren und effizienter nutzen,“ erklärt der Leiter des Staatlichen Bauamts Heinrich Schmidt die Vorteile der Vereinbarung.
„Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen haben lange daran gearbeitet, die beste Lösung für die beiden Behörden zu finden,“ lobt Landrat Manuel Westphal. „Mit der vereinbarten Kooperation ergeben sich für beiden Seiten deutliche Vorteile. Wir verbessern so nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Wirtschaftlichkeit im Straßenbetriebsdienst der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen“.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen