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Gesundheitsamt: Badeverbot für die Seezentrum Muhr am See am Altmühlsee

Muhr am See, 4. August 2023 – Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum einen regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkalkeime) an den Badestellen im Landkreis und ist zum anderen für die Einschätzung des Sicherheitsrisikos und des gesundheitlichen Risikos (Cyanobakterien) für Badende zuständig. In den vergangenen Wochen ergaben diese Proben nun ein vermehrtes Blaualgenvorkommen für den Altmühlsee, weshalb für die dortigen Badestrände bereits eine Badewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der jüngsten Beprobung muss für das Seezentrum Muhr am See ein Badeverbot erlassen werden.

Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des derzeit hohen Vorkommens von Cyanobakterien und von diesen produzierten Giften nicht auszuschließen sind, erteilt das Gesundheitsamt ein Badeverbot für die betroffene Badestelle Muhr am See. Badende werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation jederzeit wieder ändern kann.

Gerade bei langanhaltenden warmen Temperaturen kann sich auf Gewässern ein Blaualgenteppich bilden, der auf der Wasseroberfläche zu liegen scheint. Tatsächlich aber befindet sich dieser nicht nur an der Oberfläche des Gewässers, sondern teilweise 10 – 20 cm unter Wasser. Durch diese „Blaualgenblüte“, die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist, ergibt sich eine massiv eingeschränkte Sichttiefe. Dies führt zusätzlich zu einem beträchtlichen Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender. Für Badegäste sowie auch für badende Hunde kann es bei einer massiven Blaualgenblüte auch zu gesundheitlichen Risiken kommen. Als Faustregel für das Baden gilt, dass man im knietiefen Wasser die Füße noch sehen können sollte.

Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis zu überprüfen.
Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.

Sobald sich die Situation verbessert und Gesundheitsrisiken nicht mehr bestehen, werden die Badestrände kurzfristig wieder zum Baden freigegeben. Bitte beachten Sie daher immer die Beschilderung direkt an den Badestellen. Das Gesundheitsamt informiert auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen