Anzeige

Anzeige

Inzidenzeinstufung des Landkreises Ansbach hinsichtlich Schul-/ & Tagesbetreuungsbetrieb in der Kalenderwoche 15

Das nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7‑Tage‑Inzidenz) liegt im Landkreis Ansbach aktuell bei 153,9 (Angaben des Robert Koch-Instituts, Datenstand 09.04.2021). 

Für die Woche ab dem 12.04.2021 gelten daher die Rechtsfolgen des § 18 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 sowie des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBl. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 224) geändert worden ist (abrufbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true).

Somit findet in der Woche vom 12.04.2021 in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt (§ 18 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV).

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV).

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt, die im Gebiet des Landkreises Ansbach liegen. Die Sachaufwandsträgerschaft oder der Wohnort der Schüler und Kinder ist nicht relevant.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Einrichtung über die konkrete Umsetzung der Regelung.

Quelle: Landratsamt Ansbach