Umgang mit positivem Antigen-Schnelltest oder Selbsttest
Schnelltests und Selbsttests können wichtige Werkzeuge zur Eindämmung der Corona-Pandemie sein. Hierfür ist aber vor allem der richtige Umgang mit einem positiven Testergebnis entscheidend.
Seit 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Diese sogenannten Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, damit der Nasen- bzw. Rachenabstrich korrekt entnommen wird. Im Gegensatz zum Antigen-Schnelltest ist der Selbsttest zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Wie der Name bereits verrät, kann diesen Test jede Person bei sich selbst zuhause durchführen.
Positive Ergebnisse müssen bei beiden Testvarianten immer dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach ist dies das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ansbach. Dabei ist über die Art der Testung und das Datum des Tests zu informieren. Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest ist darüber hinaus auch ein weiterer PCR-Test erforderlich, da sowohl Antigen- Schnelltests als auch Selbsttests gegenüber dem PCR-Test eine höhere Fehlerrate aufweisen. PCR-Tests gelten weiterhin als das zuverlässigste Verfahren, um einen Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 abzuklären. Die Auswertung erfolgt hierbei durch ein Labor.
Bis zum Vorliegen des Bestätigungstests müssen sich betroffene Personen zwingend in häusliche Isolation begeben und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachten.
Nachzulesen ist dies in der
AV Isolation, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25. Februar 2021, Az. GZ6a-G8000-2021/505-8.
Quelle: Landratsamt Ansbach