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Zuschüsse der Bayerischen Landesstiftung für die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen 2018

Die Bayerische Landesstiftung folgende vier Projekte in den Landkreisen Ansbach und Weißenburg Gunzenhausen finanziell bezuschusst:

  • Der Stadt Ornbau wird zum Umbau und zur Sanierung des Gebäudes Altstadt 7 in Ornbau, Lkr. Ansbach ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € bewilligt.
  • Der Stadt Rothenburg o.d.T. wird zur Sanierung und Restaurierung des Treppenturms (Rathaus) in Rothenburg ob der Tauber, Lkr. Ansbach ein Zuschuss in Höhe von 12.600 € bewilligt.
  • Dem Antragsteller wird zur Komplettsanierung eines Anwesens in der Brunnengasse in Weißenburg, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € bewilligt.
  • Der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kalbensteinberg wird zur Instandsetzung der Ev.-Luth. Pfarrkirche St. Maria und St. Christophorus, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen ein Zuschuss in Höhe von 34.000 € bewilligt.

Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorging, besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt die Bayerische Landesstiftung gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Die Fördertätigkeit liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen. Das sind:

im kulturellen Bereich:

  • Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern
  • Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nicht-staatlichen Museen

im sozialen Bereich:

  • bedeutende sozialpolitische Bauprojekte (gemeinnütziger oder öffentlicher Träger), vor allem der Alten- und Behindertenhilfe.

Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, zu deren Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist oder die nicht zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften gehören.
Maßgebliche Fördervoraussetzung ist die öffentliche Nutzung bzw. regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen werden auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert soweit dem Objekt stadt- bzw. ortsbildprägende Bedeutung zukommt. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat tagt dreimal im Jahr (Frühjahrs-, Sommer- und Herbstsitzung).

Quelle: Bayerische Landesstiftung