Weihnachtsaktion: Berechtigte können sich für Auszahlungen der Fonds Kinder und Bürger in Not melden
Ansbach, 7. Dezember 2022 – Auch in diesem Jahr werden Ansbacher Bürgerinnen und Bürger mit Geldern aus den Stiftungen „Kinder in Not“ und „Bürger in Not“ in der Weihnachtszeit unterstützt. Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, erhalten vor den Weihnachtstagen im Rahmen der „Weihnachtsaktion“ der beiden Fonds eine Überweisung.
Die Empfehlungen für die Auszahlungen kommen, wie auch schon in den vergangenen Jahren, aus dem Sozialamt der Stadt Ansbach und dem Jobcenter. Bis zum 9. Dezember 2022 können sich Menschen noch bei diesen beiden Ämtern für die Weihnachtsaktion melden. Bezuschusst werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ansbach, die Wohngeld oder Sozialhilfe vom Sozialamt beziehungsweise Leistungen vom Jobcenter empfangen. Dazu zählt unter anderem die Grundsicherung im Alter, für Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder für Arbeitssuchende.
Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der traditionellen Weihnachtsaktion 8.240 Euro aus den Fonds „Kinder in Not“ und „Bürger in Not“ ausgezahlt. Besonders den betroffenen Kindern möchte die Stadt Ansbach eine Weihnachtsfreude bereiten. Gespeist werden die beiden Fonds hauptsächlich durch Spenden von Privatleuten und Unternehmen.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach