Wassertrüdingen: +++ Biber illegal getötet +++
Nach mehreren Wochen Fahndungsarbeit konnten Ermittler der Polizeiinspektion Dinkelsbühl nun einen Tatverdächtigen ausmachen. Vor genau vier Wochen wurde ein Europäischer Biber in einer Falle gefangen und getötet.
Bereits am 05.01.2018 entdeckten Zeugen in einem Ortsteil von Wassertrüdingen an einem Bachlauf eine Schlagfalle, deren bloßes Aufstellen bereits eine illegale Handlung darstellt und in Bayern verboten ist. Denn solche Fanggeräte können eine Gefahr für Tiere, vor allem Haustiere, aber auch für Menschen und insbesondere spielende Kinder darstellen.
In dieser Totfangfalle befand sich zum Entdeckungszeitpunkt an diesem Freitag Anfang Januar ein getöteter Biber.
Bei der Falle handelte es sich im Speziellen um eine sogenannte Conibear Drahtbügelfalle. Die Falle wurde durch zunächst unbekannte Täter an einem Weg aufgestellt, der als Trampelpfad eines Bibers erkenntlich war. Das Tier war vermutlich nachts in diese Falle getappt und verendete darin.
Nach Bekanntwerden dieser Tat führten die Ermittler umfangreiche und verschiedene, teils verdeckte Überwachungsmaßnahmen durch. Auch wurden zahlreiche mögliche Zeugen befragt.
All diese Maßnahmen brachten die Beamten schließlich auf die Spur eines dringend tatverdächtigen Mannes. Dieser hatte insgesamt zwei dieser Totschlagfallen in unmittelbarer Nähe zu einem Biberbau aufgestellt und nach Kenntnis der Polizei zumindest einen Biber damit gefangen und getötet.
Europäische Biber unterliegen nicht dem Jagdrecht. Werden aber durch die Bundesartenschutzverordnung, das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz besonders geschützt. Gegen den Verdächtigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Fallen wurden eingezogen.
Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl