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Verhaltensregeln gegen Einbruch: +++ Wie schützen Sie Ihre Wertsachen? +++

Wertvoller Schmuck, teure Armbanduhren, die Münzsammlung, Bargeldreserven all dies sind die begehrten Beutestücke der Einbrecher. Während mittlerweile technische Geräte links liegen gelassen werden, erfreut sich natürlich Bargeld und Gold weiterhin größten Interesses der Einbrecher. Warum? Na ganz einfach. Bargeld steckt er in seinen Geldbeutel und Gold ist schnell eingeschmolzen und verkauft. Wenig Gewicht, großer Wert.

Nach dem Eindringen in Haus oder Wohnung suchen Einbrecher meistens zuerst das Schlafzimmer. Hier haben fast alle Kulturen dieser Welt Ihre Wertsachen wie Schmuck oder auch Geld versteckt. Weshalb dies so gemacht wird, bleibt wohl ein Rätsel. Aber schon früher schliefen viele auf dem Sparstrumpf.

Wertvoller Schmuck oder Bargeld gehört nur in geringen Mengen ins Haus. Die bessere Aufbewahrung würde hier definitiv das Bankkonto oder ein Bankschließfach bieten. Beachten Sie aber die Höhe des dort möglichen Versicherungswertes.

Auch zertifizierte Tresore im Haus, welche aber eingemauert, entsprechend schwer oder alternativ in Wand und/oder Boden befestigt sein müssen, sollten genutzt werden. Was bei der Anschaffung von Wertschutzschränken zu beachten ist, können Sie bei der örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle oder bei Ihrer Versicherung erfragen. Dort erhalten Sie auch die möglichen Versicherungssummen der verschiedenen Sicherheitsgrade ihres Safes und Hinweise auf die verschiedenen Arten wie z. B. auch feuerhemmende oder Datenschutzschränke. Bedenken Sie bitte auch, dass ein Tresor am besten mittels elektronischen Zahlenschlosses zu verschließen sein sollte, denn ein Tresorschlüssel könnte beim Einbruch aufgefunden werden.

Der Polizei fallen bei Kontrollen des Öfteren verdächtige Personen auf, die größere Mengen Schmuck mit sich führen, aber dessen Herkunft nicht schlüssig erklären können. Selbstverständlich wird dieser bei ausreichendem Verdacht und Rücksprache mit der Justiz sichergestellt. Kann der Schmuck jedoch keinem Tatort zugeordnet und somit dem Kontrollierten keine Straftat nachgewiesen werden, muss er wieder herausgegeben werden. Im schlimmsten Fall war das Ihr Schmuck, von dem Sie nach einem Einbruch jedoch keine ausreichende Beschreibung abgeben konnten. Es wird deshalb empfohlen, eine Wertsachenliste anzufertigen, in der Sie Ihre Gegenstände auflisten und beschreiben. Fotografieren Sie den Gegenstand zusammen mit einem Maßband, damit Form und Größe dokumentiert ist. Bewahren sie diese Liste an einem sicheren Ort auf. Eine Vorlage können Sie unter www.k-einbruch.de herunterladen. Schwierig wird die Beschreibung bei Erbstücken, aber gerade hier überwiegen die ideellen Erinnerungen, was den Verlust meistens schlimmer macht, als der verlorene materielle Wert. Nach nicht zuordenbaren Wertgegenständen können Sie auch in einer öffentlich zugänglichen Datei im Internet recherchieren und zwar unter https://www.securius.eu/de/datenbank/.

Sollten Sie Kunstgegenstände, Sammlerobjekte oder sonstige nicht nummerierte Gegenstände besitzen, die Sie bei Verlust gerne wiederhaben möchten, können Sie diese auch individuell mit einer persönlichen Kennzeichnung versehen, welche sogar die Möglichkeit der direkten Zuordnung durch die Polizei bei Auffinden ermöglicht. Auch mittels künstlicher DNA ist eine Kennzeichnung möglich. Zu beiden Themen erhalten Sie ergänzende Auskunft bei Ihrer örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Informationen zu weiteren Bereichen des Einbruchschutzes erhalten Sie die nächsten Tage hier oder unter www.k-einbruch.de online. Flyer und Broschüren zur Einbruchsicherung erhalten Sie auf jeder Polizeidienststelle.

Quelle: Armin Knorr, Kriminalhauptkommissar Kriminalpolizeiinspektion Ansbach