Vergütungsstreit: AOK weist Vorwürfe der bayerischen Zahnärzte deutlich zurück
Keine Einschränkungen für AOK-Patienten
Ansbach, 13. Dezember 2023 – Die AOK Bayern hat die massiven Vorwürfe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zum Streit über die aktuellen Vergütungsverhandlungen deutlich zurückgewiesen.
„Die gesetzlichen Vorgaben sehen für 2023 eine maximale Anhebung der Vergütung um 2,7 Prozent vor. Dies hat auch das unabhängige Landesschiedsamt jetzt bestätigt. Die AOK Bayern erfüllt mit der Anhebung vollumfänglich ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen“, betont Michael Surowka, Direktor der AOK in Mittelfranken. Nun sei es Aufgabe der KZVB, ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung nachzukommen und die zahnärztliche Versorgung der AOK-Versicherten in Bayern sicherzustellen. „Mit den unzutreffend zugespitzten Äußerungen verunsichert die KZVB Patienten und Zahnärzte“, kritisiert Michael Surowka und ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte in Mittelfranken und auch im Landkreis Ansbach ihre Patientinnen und Patienten uneingeschränkt behandeln.“
Beim Zahnarztbesuch benötigen Versicherte wie gewohnt nur ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf keinen Fall sollten Patienten Privatvereinbarungen zustimmen. Kosten für die zahnärztliche Behandlung dürfen nicht in Rechnung gestellt werden, es sei denn, Mehrkosten wurden nach Beratung frei gewählt, zum Beispiel für bestimmte Zahnfüllungen.