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Uffenheim: +++ Verstoß Waffengesetz +++

In der Nacht von Freitag auf Samstag, 17./18.02.23 wurde ein 18-jähriger Kfz-Führer in Uffenheim auf einem Autohof einer Kontrolle unterzogen. Im Verlauf dieser gab er an, ein „Schnitzmesser“ bei sich zu führen.

Bei näherer Inaugenscheinnahme durch die Beamten der Polizeiinspektion Bad Windsheim wurde festgestellt, dass es sich hierbei um ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 13,5 cm handelt. Da der Besitzer keine nachvollziehbaren Gründe für das Führen des Messers vorbringen konnte und die gesetzlich zulässige Klingenlänge 12 cm beträgt, wurde das Messer sichergestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Windsheim