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Überhang privater Grundstücksbepflanzungen in öffentliche Verkehrsflächen

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Interesse der Bürger und Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können, bittet die Stadt Ansbach alle Grundbesitzer darum, regelmäßig ihre Grundstücksgrenzen zu überprüfen. Sollte ein Überhang der Bepflanzung auf Gehsteig oder Fahrbahn bestehen, ist dieser zurückzuschneiden.

Hierbei ist auch die Freihaltung einer lichten Durchfahrtshöhe von vier Metern zu beachten, um städtischen Betriebsfahrzeugen z. B. der Müllabfuhr eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Ebenfalls wird darum gebeten, die Straßenlaternen von Wucherungen durch Baumäste freizuhalten. Nur so können eventuelle Gefahrensituationen verhindert werden.

Quelle: Stadt Ansbach