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Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen – Notbetrieb in einzelnen Bereichen

Ansbach, 12. Dezember 2022 – Die Ansbacher Stadtverwaltung ist von Dienstag, 27. Dezember bis einschließlich Freitag, 30. Dezember 2022 geschlossen.
Dazu zählt auch die Stadtbücherei, das Markgrafenmuseum und die Tourist Info im Stadthaus. Ziel ist es, neben den Vorgaben der seit September bundesweit geltenden Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, weitere Energie einzusparen.

Damit Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund von Lieferschwierigkeiten ihr Elektrofahrzeug erst kurz vor Jahresende erhalten, die Möglichkeit auf die sog. Innovationsprämie haben, wird die KFZ-Zulassung der Stadt Ansbach am Donnerstag, den 29. und Freitag, den 30. Dezember 2022 geöffnet. Voraussetzung für die Förderung des Bundes ist eine Zulassung der Fahrzeuge bis zum 31.12.2022. Die KFZ-Zulassung am Karlsplatz ist Donnerstag von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 geöffnet. Alle anderen Zulassungsvorgänge können an diesen beiden Tagen auch vorgenommen werden.

Für unaufschiebbare Beurkundungen von Geburts- und Sterbefällen ist das Standesamt vom 27. bis zum 30. Dezember 2022 jeweils von 9 bis 12 Uhr im Notbetrieb geöffnet. Ebenfalls ein Notbetrieb wird im Sachgebiet „Pass-, Ausweis- und Melderecht“ eingerichtet. Nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefonnummer: 0981/51-422) ist es möglich, folgende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen:

  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bzw. vorläufigen Reisepasses aufgrund einer kurzfristig geplanten Reise (z.B. schwere Erkrankung eines Angehörigen oder ein Todesfall im Ausland)
  • Beantragung eines Express-Reisepasses (Lieferzeit ca. 3-4 Werktage) aufgrund einer kurzfristig geplanten Reise (z.B. schwere Erkrankung eines Angehörigen oder ein Todesfall im Ausland)
  • Abholung eines bereits beantragten Ausweisdokumentes aufgrund einer kurzfristig geplanten Reise (z.B. schwere Erkrankung eines Angehörigen oder ein Todesfall im Ausland).

Die Bereiche der Stadtverwaltung, in denen bislang an Wochenenden bzw. Feiertagen bereits eine Erreichbarkeit gewährleistet sein muss, stellen eine solche auch im Zeitraum der Schließung in der bewährten Art und Weise sicher. Ebenfalls ausgenommen von der Schließung sind selbstverständlich die Müllabfuhr sowie der Winterdienst.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger bei der Planung für Erledigung ihrer Angelegenheiten die Schließung über die Feiertage zu berücksichtigen.

Ab Montag, 2. Januar 2023 steht der Service der Stadtverwaltung wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach